Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 70 Seiten

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3. Zusammenfassung der Ergebnisse

Santésuisse verzichtete aufgrund der überwiegend technischen Umsetzung der Materie in den Verordnungen bzw. mangels direkter Betroffenheit der Krankenversicherer ausdrücklich auf eine materielle Stellungnahme. Somit fliessen insgesamt 61 Stellungnahmen (von 62 Rückmeldungen) in die Auswertung ein.

Die Einteilung der materiellen Stellungnahmen (siehe Anhang, Kapitel 6.1.) erfolgte nach folgenden Überlegungen:

− Vorbehaltlose Zustimmung (Z): Die oder der Stellungnehmende begrüsst die Verord-

nung(en) in der jetzigen Formulierung vorbehaltlos.

− Änderungswünsche/ Vorbehalte (Ä/V): Die oder der Stellungnehmende begrüsst die Verord-

nung(en), hat jedoch spezifische Änderungswünsche oder Vorbehalte von unterschiedlicher Tragweite zu einzelnen Bestimmungen.

− Grundsätzliche Überarbeitung (Ä/V, GÜ): Die oder der Stellungnehmende begrüsst die Ver-

ordnung(en), hat jedoch grundsätzliche Vorbehalte inhaltlicher Art oder in Bezug auf die vorgesehene Organisation der Umsetzung (z.B. Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen).

− Ablehnung (A): Die oder der Stellungnehmende lehnt die Verordnung(en) ab.

Tabelle 2: Statistische Auswertung der Stellungnahmen zur Epidemienverordnung (EpV)

Kategorie Vorbehaltlose Änderungswünsche/ Grundsätzliche Ablehnung Total Zustimmung Vorbehalte Überarbeitung Kantone* 0 24 2 026

Interkantonale 0 1 0 01

Organisationen* Organisationen 6 20 0 228

und interessierte Kreise Total 6 45 2 255

* Der Kanton BL hat sich in seiner Stellungnahme, mit Ausnahme jener zu Artikel 27 und Artikel 29 der Epidemienverordnung, der Stellungnahme der GDK angeschlossen.

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