Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/107: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 6 Seiten

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I. Einführung

Mit geplantem Inkrafttreten auf den 1. Juli 2013 schlägt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) vor. Es handelt sich dabei um die Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Praxislaboratorium sowie der Zulassung von Neuropsychologen/innen als Leistungserbringer des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, SR 832.10).

II. Allgemeiner Teil

A. Anpassung der Zulassungsbedingungen für das Praxislaboratorium

1. Ausgangslage

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) beantragt eine Änderung der Zulassungsbedingungen für das Praxislaboratorium in dem Sinne, dass inskünftig der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin ausserhalb der eigenen Praxisräumlichkeiten anlässlich eines Besuchs beim Patienten zu Hause oder im Alters- oder Pflegeheim, 6 Analysen durchführen und damit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen kann.

Begründet wird der Antrag damit, dass die Durchführung dieser Analysen, mittels Teststreifen oder auf kleinen portablen Geräten, ein Resultat innert Minuten erlaube, was das Diagnose- und Therapieverfahren erleichtere und beschleunige. Dies könne im Endeffekt auch kostensenkende Effekte haben (z.B. Vermeidung einer Zweitkonsultation in der Praxis oder zu Hause, von Krankentransporten in die Praxis sowie von Hospitalisationen). Besonders hervorgehoben wird die Möglichkeit der patientenschonenden kapillären Blutentnahme (sog. Fingerpick) anstelle der venösen, die gewöhnlich bei Einsendung des Blutes an ein externes Laboratorium, vorgenommen würde. Bei den beantragten Analysen handelt es sich um Analysen der Analysenliste zur Therapieüberwachung bei chronisch Kranken und um solche für Notfälle, nämlich:

- D-Dimere, qn (Positions-Nr: 1260.00): Diese Analyse wird notfallmässig bei Verdacht auf Venenthrombose bzw. Lungenembolie durchgeführt.

- Glukose, Blut/Plasma/Serum (Positions-Nr: 1356.00): Diese Analyse wird sowohl zur Kontrolle bei PatientInnen mit Diabetes als auch notfallmässig bei Verdacht auf Koma durch Über- bzw. Unterzuckerung benötigt.

- Thromboplastinzeit nach Quick/INR (Positions-Nr: 1700.00): Diese Analyse wird einerseits zur Kontrolle bei PatientInnen mit Langzeit-Bluterdünnung als auch notfallmässig bei Blutungskomplikationen durchgeführt.

- Troponin, T oder I, Schnelltest, Limitation: nicht kumulierbar mit Position 1249.00 Creatin-Kinase (CK) (Positions-Nr. 1735.00): Dies ist eine typische Notfallanalyse bei Verdacht auf Herzinfarkt.

- Urin-Teilstatus, 5-10 Parameter (Positions-Nr: 1740.00): Diese Analyse wird in erster Linie bei Verdacht auf Urininfektionen durchgeführt.

- Streptococcus, Beta-hämolysierend, Gruppe A, Schnelltest (Positions-Nr: 3469.00): Diese Analyse wird bei Verdacht auf Angina (Rachenabstrich) durchgeführt.