Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/107: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) · 6 Seiten
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5.1.4.2 Liste der Analysen
Diese Liste enthält die unter II 1. aufgeführten 6 Laboranalysen.
Ferner sind rein redaktionelle Änderungen in der Analysenliste in denjenigen Positionsnummern vorzunehmen, in denen die Zulassungsbedingungen des ärztlichen Praxislaboratoriums zitiert werden. Dort wird der Vollständigkeit halber die neu eingeführte vierte Ziffer von Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a KVV zitiert. Es betrifft folgende Positionsnummern:
4707.00 Präsenztaxe für das ärztliche Praxislaboratorium
4707.10 Zuschlag für jede Analyse, die das Suffix C aufweist
4707.20 Zuschlag für jede Analyse, die kein Suffix C aufweist;
Bei den vorerwähnten Positionsnummern wird der Verweis auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 4 KVV hinzugefügt.
Schliesslich werden ebenfalls im Einleitungstext des Kapitels 5 der Analysenliste die neuen Zulassungsbedingungen des Praxislaboratoriums erwähnt.
Die Änderung der Anaysenliste erfolgt im Rahmen einer KLV-Änderung, parallel zur Anpassung der KVV, ebenfalls per 1. Juli 2013.
3. Inkrafttreten
Die Bestimmungen sollen am 1. September 2013 in Kraft treten.