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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

– Der Betrieb verfügt in zumutbarer Entfernung über zu wenig Land, das fachgerecht beweidet werden kann.

– Die Tiere können nicht an 26 Tagen geweidet werden, weil der Weg zu einem Teil der Parzellen nicht zumutbar ist (z.B. stark befahrene Strasse).

1.2 Auslauf-Alternativvariante für Tiere der Rindergattung, die gemästet wer-

den, sowie für männliche Zuchttiere und bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere der Rindergattung:

a. Die Tiere haben während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einem Laufhof;

b. Abweichungen von den Bestimmungen nach Buchstabe a sind in den folgenden Situationen zulässig:

– während zehn Tagen nach der Geburt;

– während der Fütterung;

– im Zusammenhang mit einem Eingriff am Tier;

– während maximal zwei Tagen vor einem Transport, vorausgesetzt, die TVD-Nummern der betreffenden Tiere und das Transportdatum sind vor dem Beginn der Abweichung von den Auslaufbestimmungen nach Buchstabe a in einem Journal festgehalten worden;

– so weit wie dies während der Reinigung des Laufhofs notwendig ist.

1.3 Stall

a. Der Liegebereich:

– darf keine Perforierung aufweisen,

– muss mit ausreichender und geeigneter Einstreue versehen sein; erhöhte Liegenischen für Ziegen müssen nicht eingestreut werden;

b. Die ganze Stallfläche, die den Tieren der Pferdegattung zugänglich ist, darf keine Perforierungen aufweisen. Einzelne Abflussöffnungen sind zulässig.

2 Tiere der Schweinegattung

2.1 Auslauf für säugende Zuchtsauen

Während jeder Säugeperiode muss den säugenden Zuchtsauen an mindestens 20 Tagen ein mindestens einstündiger Auslauf gewährt werden.

2.2 Auslauf für die übrigen Schweinekategorien

Den Tieren ist jeden Tag ein mehrstündiger Auslauf zu gewähren.

Abweichungen sind in den folgenden Situationen zulässig:

– an den maximal fünf Tagen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, während deren die Sauen in einer Abferkelbucht gehalten werden;

– an den maximal zehn Tagen während der Deckzeit, wenn die Sauen einzeln gehalten werden; für jede Tiergruppe ist am ersten und am letzten Tag der Einzelhaltung ohne Auslauf das Datum und die Anzahl Tiere in einem Journal festzuhalten.