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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Direktzahlungsverordnung Anhörung
Mastpoulets
4.3 Auslauf
Zusätzlich zum Auslauf nach Anhang 6 Ziffer II 2 ist den Tieren jeden Tag von spätestens 13 Uhr bis mindestens 16 Uhr, im Minimum aber während fünf Stunden Zugang zu einer Weide zu gewähren.
4.4 Zulässige Abweichungen von den Bestimmungen nach Ziffer 4.3:
a. Während oder nach starkem Niederschlag, bei starkem Wind, bei schneebedeckter Umgebung oder bei in Bezug auf das Alter der Tiere sehr tiefer Temperatur darf der Zugang zur Weide eingeschränkt werden.
b. An den ersten 21 Lebenstagen ist der Zugang zur Weide fakultativ.
c. Wurde der Zugang der Tiere zur Weide in Anwendung von Buchstabe a oder b eingeschränkt, ist dies im Auslaufjournal näher zu begründen (z.B. Niederschlagsmenge, Aussentemperatur über Mittag, «starker Wind», «Schnee», «Alter»).
4.5 Bodenfläche im Stall
Die ganze Bodenfläche im Stall ist ausreichend einzustreuen.
4.6 Mastdauer
RAUS-Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn alle Mastpoulets während mindestens 56 Tagen gemästet werden.
Truten
4.7 Auslauf
Zusätzlich zum Auslauf nach Anhang 6 Ziffer II 2 ist den Tieren jeden Tag von spätestens 13 Uhr bis mindestens 16 Uhr, im Minimum aber während fünf Stunden Zugang zu einer Weide zu gewähren.
4.8 Zulässige Abweichungen von den Bestimmungen nach Ziffer 4.7:
a. Während oder nach starkem Niederschlag, bei starkem Wind, bei schneebedeckter Umgebung oder bei in Bezug auf das Alter der Tiere sehr tiefer Temperatur darf der Zugang zur Weide eingeschränkt werden.
b. An den ersten 42 Lebenstagen ist der Zugang zur Weide fakultativ.
c. Wurde der Zugang der Tiere zur Weide in Anwendung von Buchstabe a oder b eingeschränkt, ist dies im Auslaufjournal näher zu begründen (z.B. Niederschlagsmenge, Aussentemperatur über Mittag, «starker Wind», «Schnee», «Alter»).
4.9 Bodenfläche im Stall
Die ganze Bodenfläche im Stall ist ausreichend einzustreuen.