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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Direktzahlungsverordnung
b. Ungedeckter Flächenanteil
Mindestens 50 Prozent der minimalen Laufhoffläche müssen ungedeckt sein.
4 Laufhof für die Tiere der Pferdegattung
a. Mindestflächen
Für die Tiere ist der Laufhof Widerristhöhe des Tieres
< 120 120–134 134–148 148–162 162–175 > 175 cm cm cm cm cm cm
– dauernd zugänglich:
mindestens … m2/Tier 12 14 16 20 2424
– nicht dauernd zugänglich:
mindestens … m2/Tier 18 21 24 30 3636
Befinden sich mehrere Tiere in einem Laufhof, entspricht die Mindestfläche der Summe der Mindestflächen für die einzelnen Tiere. Umfasst eine Gruppe mindestens fünf Tiere, so kann die Fläche um maximal 20 Prozent reduziert werden.
b. Ungedeckter Flächenanteil
Mindestens 50 Prozent der minimalen Laufhoffläche müssen ungedeckt sein.
c. Bodenbeschaffenheit
Die ganze den Tieren zugängliche Laufhoffläche darf keine Perforierungen aufweisen. Einzelne Abflussöffnungen sind zulässig.
5 Laufhof für die Tiere der Schaf- und Ziegengattung sowie für Kaninchen
Ungedeckter Flächenanteil
Laufhöfe für Ziegen müssen zu mindestens 25 Prozent ungedeckt sein. Laufhöfe für Schafe und Kaninchen müssen zu mindestens 50 Prozent ungedeckt sein.
6 Laufhof für die Tiere der Schweinegattung
a. Mindestflächen
Tiere Minimale Laufhoffläche m2/Tier
Zuchteber, über halbjährig 4,0
nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig 1,3
säugende Zuchtsauen 5,0
abgesetzte Ferkel 0,3
Remonten und Mastschweine, über 60 kg 0,65
Remonten und Mastschweine, unter 60 kg 0,45