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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Entwurf vom 8. April 2013

Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV) Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 20121 wird wie folgt geändert:

Art. 32 Abs. 1 und 3

1 Kontingentsanteile für Tiere der Schweine-, Schaf- und Ziegengattung werden in der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche beim BLW zugeteilt.

3 Auf eine Regelung für die Verteilung der Kontingentsanteile für Samen von Stieren wird verzichtet.

Art. 33

Aufgehoben

II

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 916.310