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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Entwurf vom 8. April 2013
Verordnung über die Tierzucht (Tierzuchtverordnung, TZV) Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 20121 wird wie folgt geändert:
Art. 32 Abs. 1 und 3
1 Kontingentsanteile für Tiere der Schweine-, Schaf- und Ziegengattung werden in der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche beim BLW zugeteilt.
3 Auf eine Regelung für die Verteilung der Kontingentsanteile für Samen von Stieren wird verzichtet.
Art. 33
Aufgehoben
II
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ueli Maurer
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova