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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Milchpreisstützungsverordnung (MSV) Anhörung

14.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Art. 1

Absatz 1 – Ergänzung und Änderung, da für Käse mit einem Fettgehalt von weniger als 150g/kg Trokkenmasse keine Zulagen mehr ausgerichtet werden sollen. Einzige Ausnahmen bilden der Rohziger als Rohstoff zur Herstellung von Kräuterkäse (Schabziger), Werdenberger und Liechtensteiner Sauerkäse sowie Bloderkäse. Beim Schabziger handelt es sich um einen traditionellen Käse, der seine gesetzliche Grundlage im Jahre 1463 erhalten hat. Mengenmässig macht der Schabziger, Werdenberger und Liechtensteiner Sauerkäse sowie Bloderkäse nur etwa ein Promille des gesamten Käsemarktes aus.

Absatz 4 – Aufgehoben, weil für zu Mascarpone verarbeitetem Rahm keine Zulage mehr ausgerichtet werden kann. Neu sollen nur noch die Ausgangsrohstoffe Vollmilch, Magermilch und standardisierte Milch die Zulagenberechtigung erlangen.

Absatz 5 – Aufgehoben, da der Inhalt dieses Absatzes sinngemäss im Absatz 1 neu enthalten ist.

Art. 2

Absatz 1 – Ergänzung, weil silofreie Schaf- und Ziegenmilch der silofreien Kuhmilch betreffend der Zulage für Fütterung ohne Silage gleichgestellt werden soll. Analog dem Artikel 1 Absatz 1 wird diese Zulage nur für Käse mit einem Mindestfettgehalt von 150g/kg Trockenmasse entrichtet. Für Käse der Festigkeitsstufe weich soll die Zulage für Fütterung ohne Silage im Sinne einer Gleichstellung zu Käse der Festigkeitsstufen extrahart, hart und halbhart ausgerichtet werden, sofern der Käse vom BLW als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen ist und das Pflichtenheft eine silagefreie Milchviehfütterung vorschreibt.

Art. 14

Absatz 3 – Aufgehoben, weil Artikel 36b des LwG durch Artikel 37 ersetzt wird und somit der Vollzug bei der Branche liegt.

14.4 Auswirkungen

14.4.1 Bund

Im Jahr 2011 wurden gut 4‘000 Tonnen Magerkäse hergestellt. Für die dafür verwendete Milchmenge sind rund 10 Millionen Franken Zulagen ausgerichtet worden. Mit der Einführung des Mindestfettgehalts für Käse könnten bei gleichbleibender Magerkäseproduktion rund 10 Millionen Franken eingespart werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Zunahme der Produktion fettreicherer Käse und die zu erwartende Abnahme der Magerkäseproduktion etwa die Waage halten werden.

Bei gleichbleibender Produktion von 235 Tonnen Schabziger wird auch zukünftig jährlich rund eine halbe Million Franken ausbezahlt.

Für die Erweiterung der Zulage für Fütterung ohne Silage auf verkäste Schaf- und Ziegenmilch sowie auf Milch, die zu Weichkäse mit geschützter Ursprungsbezeichnung verarbeitet wird, werden rund 300‘000 Franken benötigt.

Die Aufhebung der Zulage für die Mascarponeproduktion reduziert den jährlichen Mittelbedarf um rund 1.5 Millionen Franken.

14.4.2 Kantone

Keine Auswirkungen.