Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 53 Seiten

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Allgemein

TI hebt hervor, dass auf die Konsequenzen für Verfahren auf institutioneller Ebene, insbesondere verfahrensmässige Implikationen für die einzelnen beteiligten Stufen, auch wenn sie mit der Sicherheitsthematik nicht direkt in Zusammenhang stehen, nur unzureichend eingegangen werde und es im Übrigen keine spezifischen Anleitungen gebe.

Die SP erwartet, dass die organisatorischen, personellen und finanziellen Folgen des ISG in der Botschaft sauber dargelegt werden und der Bund sicherstellt, dass bei allen verpflichteten Behörden ausreichend Ressourcen für einen sachgemässen Vollzug zur Verfügung stehen. Die grössten Lücken bei der Informationssicherung und dem Schutz der IKT-Strukturen bestünden heute weniger auf der konzeptionellen und legislativen Ebene, als in organisatorischen Mängeln und namentlich in der ungenügenden finanziellen und personellen Ausstattung der zuständigen Stellen.

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Die CVP fordert, dass der Bundesrat in der Botschaft, wie im Bericht angekündigt, die Kosten, welche das Gesetz mit sich ziehen wird, detailliert erläutern wird. Speziell soll der Bundesrat die Kosten für die Konferenz der Informationssicherheitsbeauftragten sowie der Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit darlegen. Die CVP verlangt zusätzlich, dass der Aufbau und der Betrieb des neuen Systems ohne zusätzliche Erhöhung des Personalbestandes erfolgen sollen.

Die FDP unterstreicht, dass die von diesem Gesetz ausgelösten realen technischen und organisatorischen Kosten noch nicht abgeschätzt werden können und dies frühestens am Ende des Konsultationsprozesses sein werden. Für die FDP ist es wichtig, dass zwischen dem Sicherheitsniveau und den dafür notwendigen Kosten ein Gleichgewicht gefunden wird, um eine Ausgabenexplosion zu verhindern.

Für die SP muss bei der Mittelverteilung die Priorität klar im zivilen und im alltäglichen Bereich gelegt werden. Es fehle in den zuständigen zivilen Departementen an personellen und finanziellen Ressourcen, um den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Für die SP ist klar: Die Hauptzuständigkeit muss weiterhin dezentral bei den zivilen Departementen liegen. Und es brauche eine Umverteilung der Mittel aus obsolet gewordenen Bereichen der militärischen Sicherheitspolitik in diese neuen Bereiche einer dringend geforderten zivilen Sicherheitspolitik. Wer tatsächlich einen Zugewinn an Sicherheit wolle, müsse die durch das Gripen-Nein im VBS freigewordenen Mittel in der Höhe von rund 250 bis 300 Millionen Franken pro Jahr im Bereich der Risiken der Informationsgesellschaft, der Cyber-Risiken und dem Schutz kritischer Infrastrukturen einsetzen. Wie prekär die Ressourcenfrage sei, zeige sich auch am erläuternden Bericht zum ISG, der sich um die Bezifferung der Folgekosten und zusätzlichen Stellen drücke. Ohne klare Antwort auf diese Frage würde aber auch das beste neue Gesetz nicht zu einem tatsächlichen Zugewinn an Sicherheit führen.

Die SP bekräftigt im Zusammenhang mit diesem konfliktträchtigen neuen Gesetz die Forderung, dem EDÖB endlich die nötigen Ressourcen zu geben. Der EDÖB nehme eine Schlüsselrolle bei der Etablierung einer guten Rechtspraxis betreffend Klassifizierung und Öffentlichkeitsprinzip ein. Denn es wäre niemandem gedient, aufgrund der Ressourcenknappheit nun oberflächlichere Empfehlungen zu Streitfällen abzugeben. Soweit das ISG dem EDÖB neue Aufgaben übertrage, müsse der Bund für zusätzliche finanzielle und personelle Mittel besorgt sein. Die SP erwartet, dass die Botschaft zum ISG darlegen wird, mit wie vielen zusätzlichen Stellen der EDÖB ausgestattet werde, um diese wichtige, aber zusätzliche Aufgabe zu erfüllen.

Die Tatsache, dass im Bericht hinsichtlich der finanziellen und personellen Auswirkungen keine Zahlen genannt werden können (vgl. S. 75 des Erläuternden Berichts), macht für die swico deutlich, dass diese Gesetzesvorlage nicht ausgereift sei.