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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten
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Vorentwurf Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 123 der Bundesverfassung1 (BV),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
1. Titel: Gegenstand und Begriffe
Art. 1 Gegenstand
1Dieses Gesetz regelt die Bearbeitung von Daten über hängige Strafverfahren und über rechtskräftige Strafurteile gegen natürliche Personen und Unternehmen im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem VOSTRA.
2Es regelt namentlich:
a. die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der registerführenden Behörden;
b. die Zusammenarbeit der registerführenden Behörden mit Behörden, die ihre eigenen Daten selber eintragen, Daten zur Eintragung melden oder gegenüber den eintragenden Behörden Auskünfte erteilen müssen;
c. Sorgfaltspflichten bei der Datenbearbeitung in VOSTRA;
d. die Kategorien der in die einzelnen Registerauszüge aufzunehmenden Daten sowie deren Aufbewahrungsdauer;
e. die Rechte und Pflichten der Behörden, die VOSTRA-Daten online abfragen oder Auskünfte via schriftliches Gesuch verlangen dürfen oder denen VOSTRA-Daten automatisiert weitergeleitet werden;
f. die Schnittstellen zu anderen Datenbanken;
g. die Einsichts- und Auskunftsrechte der betroffenen natürlichen Personen und Unternehmen;
h. die Anforderungen an die Datensicherheit und an die technische Infrastruktur;
i. die Aufteilung der Kosten von VOSTRA zwischen Bund und Kantonen;
1 SR 101
2 BBl 2012 ... 2012–......