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Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 56 Seiten

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Vorentwurf Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 123 der Bundesverfassung1 (BV),

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,

beschliesst:

1. Teil: Allgemeine Bestimmungen

1. Titel: Gegenstand und Begriffe

Art. 1 Gegenstand

1Dieses Gesetz regelt die Bearbeitung von Daten über hängige Strafverfahren und über rechtskräftige Strafurteile gegen natürliche Personen und Unternehmen im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem VOSTRA.

2Es regelt namentlich:

a. die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der registerführenden Behörden;

b. die Zusammenarbeit der registerführenden Behörden mit Behörden, die ihre eigenen Daten selber eintragen, Daten zur Eintragung melden oder gegenüber den eintragenden Behörden Auskünfte erteilen müssen;

c. Sorgfaltspflichten bei der Datenbearbeitung in VOSTRA;

d. die Kategorien der in die einzelnen Registerauszüge aufzunehmenden Daten sowie deren Aufbewahrungsdauer;

e. die Rechte und Pflichten der Behörden, die VOSTRA-Daten online abfragen oder Auskünfte via schriftliches Gesuch verlangen dürfen oder denen VOSTRA-Daten automatisiert weitergeleitet werden;

f. die Schnittstellen zu anderen Datenbanken;

g. die Einsichts- und Auskunftsrechte der betroffenen natürlichen Personen und Unternehmen;

h. die Anforderungen an die Datensicherheit und an die technische Infrastruktur;

i. die Aufteilung der Kosten von VOSTRA zwischen Bund und Kantonen;

1 SR 101

2 BBl 2012 ... 2012–......