Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 132 Seiten
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− Bei den zugangsberechtigten Behörden dürften sich vereinzelt Effizienzgewinne
erzielen lassen; personelle Einsparungen sind dadurch aber keine zu erwarten (Beispiel: Zugang der kantonalen Einbürgerungsbehörden zu hängigen Strafverfahren: Wenn einzelne Einbürgerungsverfahren auf Stufe Kanton frühzeitig sistiert werden können, dürften die beim Bundesamt für Migration anhängig gemachten Gesuche leicht abnehmen).
− Die Erteilung neuer schriftlicher Zugangsrechte haben einen Mehraufwand für
die registerführenden Behörden zur Folge, welche die entsprechenden Auszüge ausfertigen müssen (vgl. z.B. Behörden im Bereich Pflegekinderaufsicht oder Adoption nach Art. 52 Bst. b–d). Durch die Schaffung von Online-Zugangsrechte (anstelle von schriftlichen Gesuchen) werden die registerführenden Behörden aber auch entlastet (vgl. z.B. die für die Rechtshilfe zuständige Stelle im Bundesamt für Justiz gemäss Art. 46 Bst. c oder der Bundessicherheitsdienst gemäss Art. 47 Bst. b Ziff. 2). In der Tendenz werden die kantonalen Koordinationsstellen eher stärker belastet, das Schweizerische Strafregister etwas entlastet. Wesentliche personelle Konsequenzen sind dadurch nicht zu erwarten.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die Rechtsänderungen im Bereich der Eingabe der Daten, welche heute vornehmlich durch die Kantone erfolgt, haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone. Einzig die elektronische Erfassung der Urteilskopien im Sinne von Artikel 21 dürfte zu einem gewissen Mehraufwand führen, der aber dadurch kompensiert wird, dass die für die Strafzumessung benötigten Urteile künftig direkt aus VOSTRA abgerufen werden können und nicht mehr bei den anderen Behörden bestellt werden müssen (vgl. dazu ausführlich Ziff. 3.1).
Die Effizienzgewinne durch die Erteilung neuer Zugangsrechte auch im kantonalen Bereich dürften sich finanziell und personell nicht auswirken (vgl. dazu ausführlich Ziff. 3.1).
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Diese Vorlage lässt keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen erwarten.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 23. Januar 2008179 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt.
179 BBl 2008 821