Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/118: Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz; StReG) · 132 Seiten
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trieb der Datenbank (siehe unten). Diesen Aufwendungen stehen allerdings auch Gebühreneinnahmen für die Erstellung von Privatauszügen (auch im Bereich Unternehmensregister) gegenüber. Da im jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, in welchem Umfang künftig entsprechende Auszüge ausgefertigt werden, lassen sich auch die finanziellen und personellen Auswirkungen nur schwer abschätzen. Es ist aber damit zu rechnen, dass den betriebsbedingten Aufwendungen beim Bund (in denen jedoch die Kosten für die Neuprogrammierung nicht enthalten sind) Gebühreneinnahmen in gleicher Grössenordnung gegenüberstehen werden. Die zu erwartende Aufstockung um ca. 4 Stellen beim Schweizerischen Strafregister (welche beim Bundesamt für Justiz budget-erhöhende Lohn- und Infrastrukturkosten von ca. 500 000 Franken mit sich bringen wird) wird somit durch entsprechende Einnahmen auf Bundesebene kompensiert.
Die Kosten für die Neuprogrammierung von VOSTRA lassen sich erst nach einer Kostenschätzung durch das ISC-EJPD abschätzen, welche zurzeit noch nicht vorliegt. Sie dürften sich aber in der Höhe von mindestens zehn Millionen Franken bewegen. Die benötigten Gelder können nicht durch das ordentliche Informatik-Budget des EJPD für das Strafregister aufgefangen werden. Denn jährlich stehen für VOSTRA ca. 150 000 Franken für kleinere technische Anpassungen zur Verfügung. Um die Neuprogrammierung zu finanzieren, wird das EJPD daher gemäss den gültigen Richtlinien dem Bundesrat rechtzeitig einen Antrag auf zusätzliche IKT-Mittel stellen. Die hohen Kosten entstehen dadurch, dass einerseits der Teil Unternehmensregister erstmals programmiert werden muss, da es bisher keine solche Datenbank gibt. Aber auch der Bereich Personenregister kann nicht einfach durch punktuelle Aktualisierungen erneuert werden, da die aktuelle Datenbankstruktur auf veralteten technischen Grundlagen beruht, aufgrund derer sich jeweils Neuerungen nur mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand verwirklichen lassen. Durch die vielen im Rahmen dieser Revision getroffenen rechtlichen Anpassungen (mehr Auszüge, neue Datenkategorien, Schnittstellen zu anderen Datenbanken) ist für einen Neubau von VOSTRA jetzt der richtige Zeitpunkt. Dabei kann von den bestehenden Erfahrungen und bewährten Funktionalitäten profitiert werden. Allerdings dürfte die Umsetzung eines derart umfangreichen Informatikprojektes mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Das neue Strafregistergesetz bedingt auch einen erhöhten laufenden Aufwand für den Betrieb der Datenbank (z.B. durch die Verwaltung zusätzlicher Nutzer) sowie erhöhte Informatikinfrastruktur-Kosten (da insgesamt mehr Serverleistung benötigt wird178).
Die Eingabe der Daten erfolgt vornehmlich durch die Kantone, so dass die Rechtsänderungen in diesem Bereich schon deshalb kaum Auswirkungen auf Bundesebene aufweisen. Zu einem gewissen Mehraufwand dürfte einzig die elektronische Erfassung der Urteilskopien im Sinne von Artikel 21 führen. Dieser dürfte aber dadurch kompensiert werden, dass für die Strafzumessung oder das Controlling keine Urteile mehr angefordert werden müssen. Es wird kaum nötig sein, zum Einlesen der Entscheide zusätzliche Scanner anzuschaffen. Denn die entsprechenden Urteilskopien dürften in elektronischer Form bereits vorhanden sein und sich direkt aus den ent-
178 Infolge der Verlängerung der Aufbewahrungsdauer für Urteile, durch die elektronische Erfassung von Entscheidkopien und durch neue Datenkategorien (wie etwa die automatisch protokollierten Abfragen) wird z.B. mehr Speicherplatz benötigt.