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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung
Befragte: Zivilstandsämter
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Laufend
Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil-
standswesen, Gerichte, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen
Besondere Bestimmungen: –
9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via
die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung
Befragte: Zivilstandsämter
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Laufend
Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivil-
standswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen,
Gerichte
Besondere Bestimmungen: –