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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Schwangerschaftsdauer, Anzahl

vorausgegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der

Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt sowie Angaben, die eine Verbindung mit der Statistik der Geburten und der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser

ermöglichen.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; gemeinsame Erhe-

bung mit der Statistik der Geburten; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Todesfälle und Todesursachen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Befragte: Ärzte/Ärztinnen und Hebammen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: laufend

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: Rückfragen von Statistik- oder

Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten

4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via

die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung

Befragte: Zivilstandsämter

Auskunftspflicht: Obligatorisch