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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Schwangerschaftsdauer, Anzahl
vorausgegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der
Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt sowie Angaben, die eine Verbindung mit der Statistik der Geburten und der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser
ermöglichen.
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung; gemeinsame Erhe-
bung mit der Statistik der Geburten; Verknüpfung von Daten der folgenden Quellen: Statistik der Todesfälle und Todesursachen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser
Befragte: Ärzte/Ärztinnen und Hebammen
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: laufend
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: Rückfragen von Statistik- oder
Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten
4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via
die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung
Befragte: Zivilstandsämter
Auskunftspflicht: Obligatorisch