Vorlage

Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 13Fedlex · Vorlage

Statistikerhebungsverordnung AS

3. Für die medizinische Forschung dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.

4. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt bzw. die zuständige Ärztin weiterleiten.