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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Art der Erhebung und Repräsentative Stichprobe; Verknüp-Erhebungsmethode: fung von Daten der folgenden Quel-
len: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der
Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Individualdaten mit AHV-
Versichertennummer
Befragte: Unternehmen, Betriebe, öffentliche
Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlichrechtliche Körperschaften
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Alle zwei Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort,
Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten; auf Anfrage Individualdaten mit AHV-Versichertennummer