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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Art der Erhebung und Repräsentative Stichprobe; Verknüp-Erhebungsmethode: fung von Daten der folgenden Quel-

len: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der

Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Individualdaten mit AHV-

Versichertennummer

Befragte: Unternehmen, Betriebe, öffentliche

Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlichrechtliche Körperschaften

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort,

Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten; auf Anfrage Individualdaten mit AHV-Versichertennummer