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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung, auf Anfrage Indivi-

dualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten

des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Neu entstandene Unternehmen

vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten vierteljährlich, für andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts-

stellen, Gemeinden, Verbände