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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung, auf Anfrage Indivi-
dualdaten mit AHV-Versichertennummer
Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten
des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Neu entstandene Unternehmen
vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten vierteljährlich, für andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf
Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amts-
stellen, Gemeinden, Verbände