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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: Die Personen werden in vier aufein-

anderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur

Erwerbssituation, Arbeitssuche,

Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der

Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/

IV-pflichtige Einkommen, AHV/ IV-Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Verknüpfung von Daten der Infor-

mationen aus folgenden DatenquellenQuellen: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE),

Register der Sozialversicherungen

Befragte: Personen in Privathaushalten (Befra-

gung), Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Staatssekretariat für Wirtschaft (Registererhebungen)

Auskunftspflicht: –

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, ZAS, Staatssek-

retariat für Wirtschaft

Besondere Bestimmungen: –

18. Beschäftigungsstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik