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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten
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Statistikerhebungsverordnung AS
Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht
und Beschäftigungsgrad, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vollzeitäquivalente (VZÄ), nach Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen nach Geschlecht, Beschäftigungslage und Beschäftigungsaussichten,
Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten von Personal nach Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüp-
fung von Daten der folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten und
Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Zeitpunkt der Durchführung: –
Periodizität: Vierteljährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft,
Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: Bei einer finanziellen Beteiligung
der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.
21. Lohnstrukturerhebung
Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik
Erhebungsgegenstand: Löhne, Arbeitszeit, personen- und
arbeitsplatzbezogene Merkmale,
AHV-Versichertennummer