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Vernehmlassung 2012/120: Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung) · 60 Seiten

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Statistikerhebungsverordnung AS

Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht

und Beschäftigungsgrad, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vollzeitäquivalente (VZÄ), nach Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen nach Geschlecht, Beschäftigungslage und Beschäftigungsaussichten,

Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten von Personal nach Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe; Verknüp-

fung von Daten der folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten und

Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung: –

Periodizität: Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft,

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: Bei einer finanziellen Beteiligung

der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

21. Lohnstrukturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand: Löhne, Arbeitszeit, personen- und

arbeitsplatzbezogene Merkmale,

AHV-Versichertennummer