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Vernehmlassung 2012/122: Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) · 8 Seiten

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Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA)

Änderung vom... ENTWURF

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Verordnung vom 2. Februar 20001 über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 3, 4 Absatz 3 und 16 Absatz 7 des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 19022 (EleG),

Ersatz eines Ausdrucks

In den Artikeln 6 und 6a wird der Ausdruck "Bundesamt" durch "BFE" ersetzt.

Art. 1 Abs. 1 Bst. b

1 Diese Verordnung regelt das Plangenehmigungsverfahren für die Erstellung und die Änderung von:

b. Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 30 kVA, die mit einem Verteilnetz verbunden sind;

Art. 1a Allgemeines

1 Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 220 kV und höher (50 Hz) können nur genehmigt werden, wenn sie zuvor in einem Sachplanverfahren festgesetzt wurden.

2 Neue Leitungen können ohne vorgängiges Sachplanverfahren genehmigt werden, wenn:

a. sie nicht länger sind als 5 Kilometer;

SR ....

1 SR 734.25

2 SR 734.0

2012–......