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Vernehmlassung 2012/122: Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) · 8 Seiten

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3. Verordnung vom 2. Februar 20007 über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen

Art. 1 Abs. 1

1 Diese Verordnung regelt das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen, einschliesslich der Stark- oder Schwachstromanlagen, die ganz oder überwiegend dem Betrieb einer Eisenbahn dienen (Eisenbahnanlagen).

4. Verordnung vom 19. Oktober 19888 über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Art. 12b Abs. 2

2 Das BAFU beurteilt innert fünf Monaten die Berichte zu Projekten, die von einer Bundesbehörde geprüft werden. Nach Eingang der kantonalen Stellungnahme sind dem BAFU mindestens zwei Monate für seine Stellungnahme einzuräumen, bei Projekten nach Nummer 22.2 des Anhangs einen Monat.

III

Diese Änderung tritt am … in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

7 SR 742.142.1

8 SR 814.011