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Vernehmlassung 2012/146: Entwurf einer neuen Verordnung des EJPD über Taxameter samt Erläuterungen · 10 Seiten

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4 Ein Taxameter muss über eine (oder mehrere) geeignete gesicherte Schnitt-

stelle(n) folgende Daten übertragen können:

- Betriebseinstellung: "Frei", "Besetzt" oder "Kasse";

- Zählwerksdaten gemäss Ziffer 15.1;

- allgemeine Daten: Konstante des Wegstreckensignalgebers, Datum der Sicherung, Taxikennung, Echtzeit, Tarifkennung;

- Preisdaten einer Fahrt: in Rechnung gestellte Gesamtsumme, Fahrpreis, Berechnung des Fahrpreises, Zuschlag, Datum, Fahrtbeginn, Fahrtende, zurückgelegte Strecke;

- Tarifdaten: Parameter des bzw. der Tarife.

5 Es muss möglich sein, ein Taxameter auf die Konstante des Wegstrecken-

signalgebers anzupassen, an den es angeschlossen werden soll, und diese Einstellung zu sichern.

Nennbetriebsbedingungen

6.1 Es gilt die mechanische Umgebungsklasse M3 nach Anhang 1 Ziffer 1.3.2

Bst. a MessMV.

6.2 Der Hersteller muss die Nennbetriebsbedingungen für das Gerät angeben

und dabei insbesondere Folgendes festlegen:

- einen Mindesttemperaturbereich von 80 °C für die klimatische Umgebung;

- die Grenzen der Gleichstromversorgung, für die das Gerät ausgelegt ist.

Fehlergrenzen

7 Die Fehlergrenzen - ausgenommen Fehler aufgrund des Einsatzes des

Taxameters in einem Taxi - betragen:

- für die verstrichene Zeit: ± 0,1 % oder 0,2 s; es gilt der grössere Wert;

- für die zurückgelegte Strecke: ± 0,2 % oder 4 m; es gilt der grössere Wert;

- für die Berechnung des Fahrpreises: ± 0,1 %; Mindestwert, einschliesslich Rundung: entsprechend der niedrigstwertigen Ziffernstelle der Fahrpreisanzeige.

Zulässige Auswirkungen von Störgrössen

8 Elektromagnetische Störfestigkeit

8.1 Es gilt die elektromagnetische Umgebungsklasse E3 nach Anhang 1 Ziffer

1.3.3 Bst. a MessMV.

8.2 Die in Ziffer 7 festgelegten Fehlergrenzen sind auch bei Auftreten einer

elektromagnetischen Störung einzuhalten.

[ENTWURF, 28.03.2013]5