Vorlage

Vernehmlassung 2012/146: Entwurf einer neuen Verordnung des EJPD über Taxameter samt Erläuterungen · 10 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

In den aufsummierten Werten müssen die nach Ziffer 9 unter den Bedingungen eines Ausfalls der Stromversorgung gesicherten Werte enthalten sein.

15.2 Wenn der Taxameter von der Stromversorgung getrennt wird, muss die

Möglichkeit bestehen, die darin aufsummierten Werte ein Jahr lang zu speichern, damit sie in ein anderes Medium ausgelesen werden können.

15.3 Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die

Anzeige von aufsummierten Werten zur Täuschung von Fahrgästen verwendet werden kann.

16 Ein automatischer Tarifwechsel ist zulässig auf der Grundlage

- der Wegstrecke;

- der Fahrtdauer;

- der Tageszeit;

- des Datums;

- des Wochentags.

17 Wenn bestimmte Merkmale des Taxis für den fehlerfreien Betrieb des

Taxameters von Bedeutung sind, muss der Taxameter Mittel umfassen, um die Verbindung des Taxameters mit dem Taxi, in dem es eingebaut ist, zu sichern.

18 Nach Einbau des Taxameters muss es zu Prüfzwecken möglich sein, die

Genauigkeit der Zeit- und Wegstreckenmessung und die Genauigkeit der Berechnung jeweils gesondert zu prüfen.

19 Ein Taxameter ist so auszulegen und die Herstelleranweisungen für den

Einbau sind so zu gestalten, dass bei Einbau nach den Herstelleranweisungen betrügerische Veränderungen des Messsignals für die zurückgelegte Wegstrecke hinreichend ausgeschlossen sind.

20 Die allgemeine grundlegende Anforderung für den Schutz vor betrügeri-

scher Verwendung ist so zu erfüllen, dass die Interessen des Fahrgastes, des Fahrers, des Unternehmers und der Steuerbehörden geschützt sind.

21 Ein Taxameter ist so auszulegen, dass die Fehlergrenzen ohne Justierung

über einen Zeitraum von einem Jahr bei normaler Verwendung eingehalten werden können.

22 Der Taxameter ist mit einer Echtzeituhr auszustatten, die die Tageszeit und

das Datum erfasst, wobei einer dieser Werte oder beide Werte für den automatischen Tarifwechsel verwendet werden können. Für die Echtzeituhr gelten folgende Anforderungen:

- Die Zeiterfassung muss mit einer Genauigkeit von 0,02 % erfolgen.

- Die Korrekturmöglichkeit beträgt maximal 2 Minuten pro Woche. Die Einstellung auf Sommer- und Winterzeit muss automatisch erfolgen.

- Eine automatische oder manuelle Korrektur während einer Fahrt muss

[ENTWURF, 28.03.2013]7