Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/150: Übernahme und Umsetzung der Dublin III- und Eurodac-Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands) · 11 Seiten

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ten hätten betroffene Personen kaum Zukunftsperspektiven, sich im Aufnahmestaat langfristig eine neue Lebensgrundlage aufzubauen. Gleichzeitig wird ihnen verunmöglicht, in ein anderes europäisches Land umzuziehen, wo sie allenfalls mehr Integrationschancen hätten. Dies werde nun mit der Markierung der Daten von international Schutzberechtigten im Eurodac-System noch verstärkt. Aus diesen Gründen sei es erforderlich, Schutzberechtigten Mobilität innerhalb des Dublin-Raumes zu gewähren. Dies fordert auch UNHCR.