Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/24: Verordnung über die Erhebung von Daten über die von Luftfahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer / Ordinance on the Acquisition of Data on Tonne-Kilometres performed by Aircraft · 6 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
11.05.2012
Anhörung zur Verordnung über die Erhebung
von Daten über die von Luftfahrzeugen er-
brachten Tonnenkilometer
Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: L103-0189
1. Ausgangslage
Die CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs steigen weltweit an, sind bisher jedoch nicht Gegenstand der Reduktionsziele gemäss Kyoto-Protokoll. Das Kyoto-Protokoll sieht vor, diese Emissionen im Rahmen der internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) zu regeln. Da auf diesem Weg bisher noch keine globalen Massnahmen eingeführt wurden, hat die Europäische Union (EU) beschlossen, mit gewissen Ausnahmen die Emissionen sämtlicher Flüge, die auf Flugplätzen der EU starten oder landen, ab 2012 ins europäische Emissionshandelssystem (EU-EHS) einzubeziehen. Die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben diese Bestimmungen im Rahmen des EWR-Abkommens übernommen, so dass seit dem 1. Januar 2012 Flüge, die im gesamten EWR-Raum beginnen oder enden, vom EU-EHS abgedeckt sind.
Der Bundesrat ist ebenfalls bemüht, für die CO2-Emissionen des Luftverkehrs eine Regelung zu finden. So sieht das geltende CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 vor, dass sich der Bundesrat für die Begrenzung der Emissionen aus Flugtreibstoffen für internationale Flüge einsetzt und sie im Rahmen von internationalen Abkommen regelt. Das revidierte CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011, das per 1. Januar 2013 in Kraft treten wird, gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, die Luftfahrzeugbetreiber zur Teilnahme am Schweizerischen Emissionshandel zu verpflichten.
Die Schweiz und die EU führen gegenwärtig Verhandlungen zur Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme (EHS). Diese Verhandlungen decken auch Massnahmen zur Begrenzung der CO2- Emissionen im Bereich des Luftverkehrs ab. Hintergrund hierfür ist nicht zuletzt auch die enge Einbindung der Schweiz in den europäischen Luftverkehrsmarkt auf der Grundlage des bilateralen Luftver-
1
kehrsabkommens mit der EU . Da die EU den Luftverkehr seit dem 1. Januar 2012 in ihrem EHS eingebunden hat, ist eine wettbewerbsneutrale Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme nur bei einer gleichzeitigen Regulierung der Luftverkehrsemissionen in der Schweiz möglich. Die EHS-Verknüpfung wird per 2014 angestrebt; eine rasche Anbindung ist wichtig für die Schweizer Industrieunternehmen, da sie nur dann Emissionsrechte auf dem grossen und liquiden Markt der EU kaufen und verkaufen beziehungsweise sich diese in der Schweiz anrechnen lassen können.
1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr, SR 0.748.127.192.68. 1/6 274/2006-02225/04/15/11/02/02/08/L103-0189