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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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Anhang 4 (Art. 43 Abs. 1)
Zur Teilnahme am EHS verpflichtete Unternehmenskategorien
Zur Teilnahme am EHS sind Unternehmen verpflichtet, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausführen:
1. Verbrennung von fossilen Energieträgern mit einer Gesamtfeuerungswärme-
leistung von über 20 MW, ausgenommen in:
a. Spitälern,
b. Anlagen, die ausschliesslich für die Forschung, Entwicklung und Prüfung neuer Produkte und Prozesse genutzt werden,
c. Anlagen, deren Hauptzweck die Entsorgung von Sonderabfällen ist;
2. Raffination von Mineralöl;
3. Herstellung von Koks;
4. Röstung oder Sinterung einschliesslich Pelletierung von Metallerz, ein-
schliesslich Sulfiderz;
5. Herstellung von Roheisen oder Stahl im Primär- oder Sekundärschmelzbe-
trieb, einschliesslich Stranggiessen, mit einer Kapazität über 2,5 t pro Stunde;
6. Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen einschliesslich Eisenlegie-
rungen bei Betrieb von Verbrennungseinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW;
7. Herstellung von Primäraluminium;
8. Herstellung von Sekundäraluminium bei Betrieb von Verbrennungseinheiten
mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW;
9. Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen einschliesslich der
Herstellung von Legierungen, Raffinationsprodukten und Gussprodukten bei Betrieb von Verbrennungseinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW;
10. Herstellung von Zementklinker in Drehrohröfen mit einer installierten Pro-
duktionskapazität von über 500 t pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag;
11. Herstellung von Kalk oder Brennen von Dolomit oder Magnesit in Dreh-
rohröfen oder in anderen Öfen mit einer installierten Produktionskapazität von über 50 t pro Tag;
12. Herstellung von Glas einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität
von über 20 t pro Tag;
13. Herstellung von keramischen Erzeugnissen wie Dachziegeln, Ziegelsteinen,
feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan durch Brennen mit einer installierten Produktionskapazität von über 75 t pro Tag;