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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten

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Anhang 3 (Art. 29 Abs. 1 und Art. 30)

Berechnung der Zielvorgabe

1 Berechnung der Zielvorgabe für Kleinimporteure und Hersteller

Die Zielvorgabe für Kleinimporteure und Hersteller wird anhand der folgenden Formel für jeden Personenwagen einzeln berechnet:

Zulässige spezifische Emission: 130 + a · (m – Mt-2) g CO2/km.

2 Berechnung der Zielvorgabe für Grossimporteure

Die Zielvorgabe für Grossimporteure wird anhand der folgenden Formel für jeden Grossimporteur einzeln berechnet:

Zulässige spezifische Emission: 130 + a · (Mi,t – Mt-2) g CO2/km

a: 0,0457 (Steigung der Zielwertgerade)

m: Leergewicht des Personenwagens nach Artikel 7 VTS35 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge in fahrbereitem Zustand in kg

Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen des Importeurs i in kg

Mt-2:durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen in kg

3 Durchschnittliches Leergewicht

Das durchschnittliche Leergewicht betrug im Jahr:

2011 1465 kg

2012 … kg

35 SR 741.41