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Vernehmlassung 2012/25: Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) · 56 Seiten
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Anhang 3 (Art. 29 Abs. 1 und Art. 30)
Berechnung der Zielvorgabe
1 Berechnung der Zielvorgabe für Kleinimporteure und Hersteller
Die Zielvorgabe für Kleinimporteure und Hersteller wird anhand der folgenden Formel für jeden Personenwagen einzeln berechnet:
Zulässige spezifische Emission: 130 + a · (m – Mt-2) g CO2/km.
2 Berechnung der Zielvorgabe für Grossimporteure
Die Zielvorgabe für Grossimporteure wird anhand der folgenden Formel für jeden Grossimporteur einzeln berechnet:
Zulässige spezifische Emission: 130 + a · (Mi,t – Mt-2) g CO2/km
a: 0,0457 (Steigung der Zielwertgerade)
m: Leergewicht des Personenwagens nach Artikel 7 VTS35 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge in fahrbereitem Zustand in kg
Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen des Importeurs i in kg
Mt-2:durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen in kg
3 Durchschnittliches Leergewicht
Das durchschnittliche Leergewicht betrug im Jahr:
2011 1465 kg
2012 … kg
35 SR 741.41