Vorlage 1b

Vernehmlassung 2012/28: Anpassung der Abgaswartungspflicht · 3 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Beilage 1b

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Neuregelung der Abgaswartung bzw. Abgas-Nachkontrolle bei OBD-Fahrzeugen

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 35 Art. 35 Abgaswartung Abgaswartung

1Die Abgaswartung bei leichten Motorwagen1 Die Abgaswartung bei leichten Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbe- mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr (Art. 59a Abs. 1 VRV) umfasst: und mehr (Art. 59a Abs. 1 VRV) umfasst:

a. die Kontrolle der für die Abgasemissio- a. geltender Text

nen massgeblichen Fahrzeugteile und

ihrer Einstellung nach den Angaben des

Herstellers oder der Herstellerin;

b. wenn notwendig, die Einstellung, die b. geltender Text

Instandstellung oder den Ersatz der

massgeblichen Teile;

c. bei Fahrzeugen, welche nicht über ein c. bei Fahrzeugen, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen, eine anerkanntes OBD-System verfügen, eine Messung des Gehalts an Kohlenmonoxid Messung des Gehalts an Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffen (HC) und (CO), Kohlenwasserstoffen (HC) und Kohlendioxid (CO2) im Abgas bei Leer- Kohlendioxid (CO2) im Abgas bei Leerlaufdrehzahl, bei Fahrzeugen mit einem laufdrehzahl, bei Fahrzeugen mit einem geregelten Dreiweg-Katalysator zusätz- geregelten Dreiweg-Katalysator zusätzlich eine Messung des Gehaltes an CO lich eine Messung des Gehalts an CO und HC im Abgas bei erhöhter Drehzahl, und HC im Abgas bei erhöhter Drehzahl, jeweils ermittelt bei unbelastetem Motor jeweils ermittelt bei unbelastetem Motor nach den Sollwerten und Messbedin- nach den Sollwerten und Messbedingungen des Herstellers oder der Herstel- gungen des Herstellers oder der Herstellerin mit einem für amtliche Kontrollen lerin mit einem für amtliche Kontrollen zugelassenen Messgerät. zugelassenen Messgerät.

2 Die Abgaswartung bei Motorwagen mit 2 geltender Text gemäss bisherigem Absatz 2 Selbstzündungsmotor (Art. 59a Abs. 1 VRV)

umfasst:

a. die Kontrolle der für die Abgas- und a. geltender Text

Rauchemissionen massgeblichen Fahr-

zeugteile und ihrer Einstellung nach den

Angaben des Herstellers oder der

Herstellerin sowie der im Abgas-

Wartungsdokument aufgeführten Plom-

ben und Versiegelungen;

b. wenn notwendig, die Einstellung, die In- b. geltender Text

standstellung oder den Ersatz der mass-

geblichen Teile;

c. bei Fahrzeugen, welche nicht über ein c. bei Fahrzeugen, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen, eine anerkanntes OBD-System verfügen, eine Messung der Rauchemissionen bei freier Messung der Rauchemissionen bei freier