Vorlage 1b
Vernehmlassung 2012/28: Anpassung der Abgaswartungspflicht · 3 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Beilage 1b
angeordnet, wenn:
a. die Wartung nicht oder nicht vorschrifts-
gemäss durchgeführt wurde;
b. Defekte, Mängel oder Falscheinstellun-
gen der abgasrelevanten Ausrüstung
vorliegen;
c. die Sollwerte nicht eingehalten sind.
Erläuterungen:
Der Inhalt der Abgaswartung und die Pflicht zur Abgabe der Abgas-Wartungsdokumente müssen angepasst werden.
Der Geltungsbereich der Abgaswartungspflicht für die jeweiligen Fahrzeuge ist bereits in Artikel 59a VRV abgesteckt, deshalb kann in Artikel 35 Absatz 1 der Hinweis auf Gesamtgewicht und Höchstgeschwindigkeit gestrichen werden.
Betreffend die in Artikel 36 geregelte Abgas-Nachkontrolle wird vorgeschlagen, dass diese im Hinblick auf die Verbreitung der OBD-Fahrzeuge (2015 sind bei den Personenwagen ohne OBD-System nur noch 15 % der Fahrleistungen zu erwarten) nicht nur in der Regel, sondern immer Bestandteil der periodischen Nachprüfung sein soll. Ausserdem ist eine Ergänzung mit spezifischen Anforderungen vorgesehen, was anlässlich der Abgas-Nachkontrolle bei OBD-Fahrzeugen überprüft werden soll. Mit dem Landverkehrsabkommen hat sich die Schweiz ausserdem verpflichtet, die periodische Überwachung der in der Schweiz zugelassenen schweren Motorwagen nach Massgabe der entsprechenden Vorschriften der EU vorzunehmen; dementsprechend ist die Überprüfung der emissionsrelevanten Ausrüstung der Fahrzeuge immer zwingend erforderlich.