Vorlage 1c
Vernehmlassung 2012/28: Anpassung der Abgaswartungspflicht · 5 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / Abgaswartungsverordnung Beilage 1c
Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle der Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen
Neuregelung der Abgaswartung für OBD-Fahrzeuge
Geltender Text Änderungsvorschlag
1.1 Messgeräte 1.1 Messgeräte
1.1.1 Es dürfen nur die unter den Ziffern 2.4 1.1.1 geltender Text
und 3.2 beschriebenen Messgeräte
verwendet werden.
1.1.2 Der Betrieb, der die Abgaswartung 1.1.2 geltender Text
durchführt, muss kein eigenes Ab-
gasmessgerät besitzen. Er muss je-
doch dessen Verfügbarkeit glaubhaft
machen können.
1.1.3 Für Abgaswartungen an Fahrzeugen 1.1.3 aufgehoben
mit OBD-System (s. Ziff. 1.2.9) genügt
es, wenn der Betrieb neben den in Ar-
tikel 35 Absatz 3 VTS verlangten
Kenntnissen, Werkstattunter-lagen,
Werkzeugen und Einrichtungen über
ein Gerät verfügt, das es erlaubt, den
OBD-Fehlerspeicher auf Ein-träge zu
überprüfen und anhand der gespei-
cherten Fehlercodes Defekte oder Stö-
rungen zu lokalisieren.
1.2 Abgas-Wartungsdokument 1.2 Abgas-Wartungsdokument
1.2.1 Inhalt und Form 1.2.1 Inhalt und Form
Das Abgas-Wartungsdokument muss Das Abgas-Wartungsdokument muss mindestens die im Anhang aufgeführ- mindestens die im Anhang aufgeführten Rubriken und Angaben in den drei ten Rubriken und Angaben in den drei Amtssprachen enthalten. In der forma- Amtssprachen enthalten. In der formalen Gestaltung sind die Herausgeber len Gestaltung sind die Herausgeber frei; das Abgas-Wartungsdokument frei; das Abgas-Wartungsdokument kann als Einheit im Serviceheft integ- kann als Einheit im Serviceheft integriert sein. riert sein.
Die besonderen Bestimmungen für Die besonderen Bestimmungen für Ka-Katalysator-Fahrzeuge und OBD-Fahr- talysator-Fahrzeuge und OBD-Fahrzeuge gelten nur, wenn im Abgas- zeuge gelten nur, wenn im Abgas-Wartungsdokument die entsprechende Wartungsdokument die entsprechende Bestätigung vorhanden ist. Bestätigung vorhanden ist.
1.2.9 Bestimmen eines OBD-Fahrzeuges 1.2.9 aufgehoben
1.2.9.1 Ein OBD-Fahrzeug im Sinne dieser 1.2.9.1 aufgehoben
Verordnung verfügt über ein On Board
Diagnosesystem mit einer Fehlerfunk-
tionsanzeige sowie einer Diagnosean-
schluss-Schnittstelle gemäss der
Richtlinie Nr. 70/220/EWG in der Fas-
sung der Richtlinie Nr. 98/69/EG oder
nach gleichwertigen Vorschriften (z.B.
US-OBD II).