Vorlage 1c

Vernehmlassung 2012/28: Anpassung der Abgaswartungspflicht · 5 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / Abgaswartungsverordnung Beilage 1c

Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle der Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen

Neuregelung der Abgaswartung für OBD-Fahrzeuge

Geltender Text Änderungsvorschlag

1.1 Messgeräte 1.1 Messgeräte

1.1.1 Es dürfen nur die unter den Ziffern 2.4 1.1.1 geltender Text

und 3.2 beschriebenen Messgeräte

verwendet werden.

1.1.2 Der Betrieb, der die Abgaswartung 1.1.2 geltender Text

durchführt, muss kein eigenes Ab-

gasmessgerät besitzen. Er muss je-

doch dessen Verfügbarkeit glaubhaft

machen können.

1.1.3 Für Abgaswartungen an Fahrzeugen 1.1.3 aufgehoben

mit OBD-System (s. Ziff. 1.2.9) genügt

es, wenn der Betrieb neben den in Ar-

tikel 35 Absatz 3 VTS verlangten

Kenntnissen, Werkstattunter-lagen,

Werkzeugen und Einrichtungen über

ein Gerät verfügt, das es erlaubt, den

OBD-Fehlerspeicher auf Ein-träge zu

überprüfen und anhand der gespei-

cherten Fehlercodes Defekte oder Stö-

rungen zu lokalisieren.

1.2 Abgas-Wartungsdokument 1.2 Abgas-Wartungsdokument

1.2.1 Inhalt und Form 1.2.1 Inhalt und Form

Das Abgas-Wartungsdokument muss Das Abgas-Wartungsdokument muss mindestens die im Anhang aufgeführ- mindestens die im Anhang aufgeführten Rubriken und Angaben in den drei ten Rubriken und Angaben in den drei Amtssprachen enthalten. In der forma- Amtssprachen enthalten. In der formalen Gestaltung sind die Herausgeber len Gestaltung sind die Herausgeber frei; das Abgas-Wartungsdokument frei; das Abgas-Wartungsdokument kann als Einheit im Serviceheft integ- kann als Einheit im Serviceheft integriert sein. riert sein.

Die besonderen Bestimmungen für Die besonderen Bestimmungen für Ka-Katalysator-Fahrzeuge und OBD-Fahr- talysator-Fahrzeuge und OBD-Fahrzeuge gelten nur, wenn im Abgas- zeuge gelten nur, wenn im Abgas-Wartungsdokument die entsprechende Wartungsdokument die entsprechende Bestätigung vorhanden ist. Bestätigung vorhanden ist.

1.2.9 Bestimmen eines OBD-Fahrzeuges 1.2.9 aufgehoben

1.2.9.1 Ein OBD-Fahrzeug im Sinne dieser 1.2.9.1 aufgehoben

Verordnung verfügt über ein On Board

Diagnosesystem mit einer Fehlerfunk-

tionsanzeige sowie einer Diagnosean-

schluss-Schnittstelle gemäss der

Richtlinie Nr. 70/220/EWG in der Fas-

sung der Richtlinie Nr. 98/69/EG oder

nach gleichwertigen Vorschriften (z.B.

US-OBD II).