Vorlage 2b
Vernehmlassung 2012/28: Anpassung der Abgaswartungspflicht · 2 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Beilage 2b
e. Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und e. geltender Text
Fahrzeugteilen, soweit Konformitätserklä-
rungen nach den Artikeln 2 Buchstabe f
und 14 TGV vorliegen;
f. Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und f. geltender Text
Fahrzeugteilen, soweit Prüfberichte vor-
liegen, die nach den in Anhang 2 aufge-
führten Vorschriften von Prüfstellen er-
stellt wurden, welche für diese Prüfungen
in Anhang 2 TGV aufgeführt oder vom
ASTRA nach Artikel 17 Absatz 2 TGV
anerkannt sind.
1bis Für die erstmalige Zulassung von neuen 1bis geltender Text
Fahrzeugen der Klasse M1 mit einem Gesamt-
gewicht bis 3,50 t nach Absatz 1 Buchstaben a
und b genügt anstelle der Funktionskontrolle
die Identifikation der Fahrzeuge, wenn deren
Import oder Herstellung in der Schweiz nicht
mehr als ein Jahr zurückliegt und ihr Kilometer-
stand 2000 km nicht übersteigt.
1terWird festgestellt, dass Fahrzeuge, Fahr-
gestelle, Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile,
Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen des genehmigten Typs die Si-
cherheit des Strassenverkehrs, die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft
gefährden, so kann die Zulassung zum Ver-
kehr verweigert werden.
2Die Unterlagen müssen in deutscher, franzö-2 geltender Text
sischer, italienischer oder englischer Sprache
abgefasst sein. Anderssprachige Unterlagen
können anerkannt werden, wenn zusätzlich
eine beglaubigte Übersetzung in einer der ge-
nannten Sprachen vorliegt.
Erläuterungen:
Aus den gleichen Gründen wie bei der TAFV1 (Ziffer 1.2) wird auch die VTS angepasst.