Vorlage 2b

Vernehmlassung 2012/28: Anpassung der Abgaswartungspflicht · 2 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Beilage 2b

e. Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und e. geltender Text

Fahrzeugteilen, soweit Konformitätserklä-

rungen nach den Artikeln 2 Buchstabe f

und 14 TGV vorliegen;

f. Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und f. geltender Text

Fahrzeugteilen, soweit Prüfberichte vor-

liegen, die nach den in Anhang 2 aufge-

führten Vorschriften von Prüfstellen er-

stellt wurden, welche für diese Prüfungen

in Anhang 2 TGV aufgeführt oder vom

ASTRA nach Artikel 17 Absatz 2 TGV

anerkannt sind.

1bis Für die erstmalige Zulassung von neuen 1bis geltender Text

Fahrzeugen der Klasse M1 mit einem Gesamt-

gewicht bis 3,50 t nach Absatz 1 Buchstaben a

und b genügt anstelle der Funktionskontrolle

die Identifikation der Fahrzeuge, wenn deren

Import oder Herstellung in der Schweiz nicht

mehr als ein Jahr zurückliegt und ihr Kilometer-

stand 2000 km nicht übersteigt.

1terWird festgestellt, dass Fahrzeuge, Fahr-

gestelle, Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile,

Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen des genehmigten Typs die Si-

cherheit des Strassenverkehrs, die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft

gefährden, so kann die Zulassung zum Ver-

kehr verweigert werden.

2Die Unterlagen müssen in deutscher, franzö-2 geltender Text

sischer, italienischer oder englischer Sprache

abgefasst sein. Anderssprachige Unterlagen

können anerkannt werden, wenn zusätzlich

eine beglaubigte Übersetzung in einer der ge-

nannten Sprachen vorliegt.

Erläuterungen:

Aus den gleichen Gründen wie bei der TAFV1 (Ziffer 1.2) wird auch die VTS angepasst.