Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
Monitoring-Konzept
Aus Sicht des Kantons ZH ist die Dauer der in Art. 39 KEG geforderten Beobachtungsphase so festzulegen, dass aussagekräftige Daten für die Überprüfung des Sicherheitsnachweises erhoben werden können. Das Österreichische Umweltbundesamt ist der Ansicht, dass die Frage der Länge der Beobachtungsphase frühzeitig und in ausreichender Form erörtert werde müsse. Dazu wäre ein strukturierter Entscheidungsprozess mit einer angemessenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen.
Der Kanton SH, die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES, WWF Schweiz und das Österreichische Bundesamt legen sehr hohen Wert auf das Monitoring und unterstützen mit Nachdruck den Vorschlag der KNS, jetzt schon ein Monitoringkonzept zu erarbeiten und mit hoher Priorität zu verfolgen. Nur so können frühzeitig Probleme und Herausforderungen identifiziert werden (KSA 4.3.1-02). Greenpeace wünscht sich Klarheit für das Monitoringkonzept und für die Wartung der Überwachungsinstrumente. Das MNA verlangt, dass die Kontrolle der radioaktiven Abfälle in einem dreidimensionalen Raum rund um das Tiefenlager möglich sein muss und nicht nur punktuell in einem Test- oder einem Pilotlager.
Würdigung
Gemäss Richtlinie ENSI-G03 ist die Umweltüberwachung eines geologischen Tiefenlagers noch vor Inangriffnahme der ersten Untertagebauten aufzunehmen, so dass für die Beweissicherung genügend aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen (Nullmessung). Sie muss bis zur Entlassung des geologischen Tiefenlagers aus der Kernenergiegesetzgebung fortgeführt werden. Die Überwachung der Radioaktivität umfasst das Quell- und Grundwasser, die Böden, die Gewässer und die Atmosphäre im Einflussgebiet eines geologischen Tiefenlagers, d. h. sie wird sich nicht nur auf punktuelle Messungen im Untergrund beschränken. Allerdings darf der Ausbau der Überwachungssysteme die passiven Sicherheitsbarrieren nicht beeinträchtigen. Daher muss bei der Planung der Überwachungssysteme sorgfältig zwischen Informationsgewinn einerseits und Verletzung der Geosphäre andererseits abgewogen werden.
Mit dem Ziel einer frühzeitigen Konzeptdiskussion und Festlegung der Anforderungen an ein Pilotlager hat das ENSI 2010 das Forschungsprojekt «Pilotlager: Auslegung und Inventar» gestartet. Dabei wird geklärt,
wie die Auslegung und das Inventar eines Pilotlagers gestaltet werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen,
welche Prozesse effektiv mit Hilfe eines Monitoring-Programms im Pilotlager zur Überprüfung des Sicherheitsnachweises gemessen werden können,
wie der dreidimensionale Raum erfasst werden kann und
welche Prozesse gemessen werden müssen, um für den Verschluss des Tiefenlagers die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu haben.
Die Erkenntnisse aus diesem Projekt sind von der Nagra in den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen. Zudem verfolgen das ENSI und die Nagra die internationalen Forschungsprojekte zum Monitoring und führen am Felslabor Mont Terri eigene Forschungsprojekte durch.
4.5.3.5 Geologische Barrieren
Aus Sicht des Kantons AG, der Gemeinde Buchs, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, NWA Aargau, SES und WWF Schweiz sei die Verletzung des Wirtgesteins zu minimieren. Eine Überprüfung des Lagerkonzepts soll gemäss der Kantone NW, OW, SH, SO und ZH, der AG SiKa/KES sowie KLAR! Züri Unterland alle Lagerphasen (Bau, Betrieb, Beobachtung, Verschluss) umfassen und die standortspezifischen geologischen Verhältnisse berücksichtigen. Dazu gehört nach Ansicht der Kantone SH und ZH, der AG SiKa/KES und KLAR! Züri Unterland, dass die Geosphäre als Barriere so wenig wie möglich geschädigt werde und also alle technischen Massnahmen (Konditionierung der Abfälle, Wahl des Lagerbehälters, Wahl des