Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

4.5.3.3 Untertägige Erschliessung bzw. Zugangsbauwerke

Für die Kantone SO und ZH zeigen die Diskussionen in den verschiedenen Gremien, dass über die definitive Lagerauslegung und Erschliessung noch nicht abschliessend entschieden wurde. Dies betreffe insbesondere die Frage der Zugangsbauwerke. Die Kantone SH und SO, die Gemeinde Beringen und die Stadt Schaffhausen weisen auf logistische Gründe hin, die aus ihrer Sicht dazu geführt haben, als Zugang zum geologischen Tiefenlager eine Rampe vorzusehen. Sie erwarten aber, dass eine breite sicherheitsbezogene Abklärung der möglichen Zugangsvarianten stattfinden solle. Für die AG SiKa/KES, die Kantone AG und SH, die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, Grünen Däniken, Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und den WWF Schweiz muss schnellstmöglich bzw. zeitnah und ergebnisoffen eine Risikoanalyse der Zugangsmöglichkeiten durchgeführt werden. Im Rahmen des Sachplans würden Standorte für Oberflächenanlagen definiert ohne zu wissen, welche Art des Zugangs (Schacht oder Rampe) sicherer sei. Auch Greenpeace wünscht sich Klarheit zur Anlagenkonzeption (Schacht oder Tunnel) und deren bautechnische Machbarkeit. Die Arbeitsgruppe Christen + Energie, AVES AG, AVES BE, AVES Pfannenstil, AVES TG, AVES ZG, economiesuisse, EFNWCH, Energieforum Schweiz, FME, SGV und swissnuclear weisen auf das Fehlen ausreichender Gründe für den Ausschluss einer Zugangsform zum Tiefenlager hin und lehnen daher die von der KNS geforderte Bevorzugung von Schächten gegenüber Rampen ab, um die Flexibilität nicht unnötig einzuschränken. Für das Österreichische Umweltbundesamt hat sich die Frage der untertägigen Erschliessung anhand von sicherheitstechnischen Kriterien zu orientieren und die definitive Entscheidung sei erst dann zu fällen, wenn es im Hinblick auf die Verschlüsse keine offenen Fragen mehr gebe. Dem Kanton AG ist wichtig, die Betriebsphase in die Risikobetrachtungen einzubeziehen, während der keine Wassereinbrüche bis in die Lagerzone geschehen dürfen. Dazu sei konkret aufzuzeigen, ob der Schacht oder die Rampe das grössere betriebliche Risiko darstellt.

Gemäss Kanton SH steht eine einzige Auslegungs- und Erschliessungs-Variante für das Tiefenlager zur Diskussion. Eine einzige Strategie berge die Gefahr, dass eine Abhängigkeit von einem einmal gewählten technischen System entstehe. Solche Abhängigkeiten seien zu vermeiden und er erwarte eine möglichst breite sicherheitsbezogene Abklärung der möglichen Varianten bei der Auslegung und Erschliessung des Tiefenlagers. Für die Gemeinde Linn, die AWBR und mehrere Einzelpersonen spielt das Grundwasser bei der Evaluation der Oberflächenstandorte eine zentrale Frage. Unter Verweis auf Aussagen von Prof. W. Wildi werde für die Gemeinde Linn beispielsweise die Durchquerung von Störungszonen oder Grundwasserträgern mit ungleichen Eigenschaften zu wesentlichen Unterschieden in der Sicherheit und Anfälligkeit auf Störfälle im Bau und/oder Betrieb der Zugangswege und des Tiefenlagers führen. Die AWBR verlangt, dass die Vermeidung von Kontaminationsrisiken von Grundwasser oder Oberflächenwasser und damit die Sicherheit für das Trinkwasser Vorrang vor anderen Ansprüchen habe. Damit seien Anlagen in Grundwassergebieten nicht zuzulassen. Eine Einzelperson erachtet es als arrogant, ein Tiefenlager inmitten grosser Grundwasservorkommen zu planen und damit die allerhöchste Risikostufe für die dort wohnenden Menschen und die kostbaren Wasservorkommen einzugehen.

Der Gemeinde Lostorf, der IGLK sowie verschiedenen Einzelpersonen sind Nutzungskonflikte bezüglich Grund- und Thermalwasser ein zentrales Anliegen. Die Stellungnehmenden weisen auf eine potentielle Gefährdung der lokalen Grundwasservorkommen durch ein geologisches Tiefenlager an sich sowie durch die Erschliessungsbauwerke hin. Die Gemeinde Lostorf macht zudem auf die kulturelle und wirtschaftliche Unverträglichkeit eines geologischen Tiefenlagers mit den z. T. bereits heute genutzten Thermalwasserquellen aufmerksam. Die AWBR betont im Hinblick auf die Nachbetriebsphase (Langzeitsicherheit) den Vorrang des Gewässerschutzes vor anderen, z. B. ökonomischen oder ökologischen Ansprüchen.

Der Kanton ZH, die Gemeinden Buchs, Linn, Oberhallau, Stetten, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz fordern, die Erschliessung des Lagers so zu gestalten, dass das Gestein möglichst wenig verletzt wird. Zusätzlich fordern die Gemeinden Buchs, Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz, dass dabei auch Wassereinbrüche minimiert werden.