Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
4.5.3.4 Pilotlager, Monitoring und Kontrolle
Überwachung nach dem Verschluss des Tiefenlagers
Die Gemeinden Buchs, Hallau, Linn und Remigen, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Klar! Schaffhausen, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, NWA Aargau, SES und WWF Schweiz führen an, dass das Konzept der Nagra keine Möglichkeit vorsehe, das Atommülllager auf lange Zeit hinaus zu überwachen. Mit dem Einlagern der letzten Abfallbehälter solle eine Betriebsphase mit Überwachung beginnen, deren Finanzierung jedoch nur für 50 Jahre vorgesehen sei. Danach solle das Lager definitiv verschlossen und sich selber überlassen und damit könnten bessere Lösungen dank neuen zukünftigen Erkenntnissen nicht mehr umgesetzt werden. ln Anbetracht der fehlenden Möglichkeit der Informationsbeschaffung bezüglich des Lagers und dessen Inhalts, ist die Handlungsfähigkeit künftiger Generationen nicht gegeben. Die genannten Stellungnehmenden folgern, dass ein Lager dauerhaft kontrolliert werden müsse. Auch für NWA Aargau muss ein Lager dauerhaft kontrolliert werden können. Nach dem Verschluss soll für die Gemeinde Buchs, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz damit das Prinzip «nach mir die Sintflut» gelten, was im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht sein dürfe.
Gemäss der Gemeinde Buchs, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, Greenpeace, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und des WWF Schweiz fehlten für die Langzeitüberwachung Handlungsspielräume, denn sie beschränke sich nach Verschluss des Lagers auf die Beobachtungen an der Oberfläche und der Umgebung. Greenpeace vermisst hier Alternativen, welche die Langzeitbeobachtung unter Tage (z. B. in Zonen im Bereich des Übergangs vom Wirtgestein zum Rahmengestein) mit einbeziehen würden. Aus Sicht der Gemeinde Buchs, der Grünen Bezirk Bülach, der Grünen Däniken, der Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und des WWF Schweiz würden nach dem definitiven Verschluss des Tiefenlagers Havarien solange unbemerkt bleiben, bis die Konsequenzen an der Oberfläche bemerkbar wären. Ebenso sei die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen nicht gegeben, da keine Möglichkeit zur Informationsbeschaffung bezüglich des Lagers und dessen Inhalt bestünde.
Der Kanton SH und das Österreichische Umweltbundesamt fordern, dass das Pilotlager nicht von derselben Organisation betrieben wird wie das geologische Tiefenlager.
Würdigung
Ein geologisches Tiefenlager besteht im Untergrund gemäss Art. 64 KEV aus einem Hauptlager, einem Pilotlager und Testbereichen. Im Pilotlager ist das Verhalten der Abfälle, der Verfüllung und des Wirtgesteins bis zum Ablauf der Beobachtungsphase zu überwachen. Bei der Überwachung sind im Hinblick auf den Verschluss Daten zur Erhärtung des Sicherheitsnachweises zu ermitteln (Art. 66 Abs. 1 KEV). Die Dauer der Beobachtungsphase nach Abschluss der Einlagerung der radioaktiven Abfälle ist im KEG nicht definiert.
Der Verschluss eines geologischen Tiefenlagers wird gesetzlich gefordert, weil nur ein verschlossenes geologisches Tiefenlager langfristig die Sicherheit gewährleisten kann. Ein langfristig nichtverschlossenes Lager widerspricht auch der angestrebten Isolation der Abfälle im geologischen Untergrund und der angestrebten Lastenfreiheit zukünftiger Generationen. Eine über den Verschluss hinausgehende weitere befristete Überwachung der Umwelt kann hingegen durch den Bundesrat angeordnet werden (Art. 39 Abs. 3 KEG).
Im Monitoring-Programm sind die Messungen aller relevanten (und auch messbaren) Parameter aufzunehmen, um die Lagerentwicklung und damit die Vorgaben im Sicherheitsnachweis zu überprüfen. Die Überwachung soll jedoch die Integrität der einzelnen Sicherheitsbarrieren (darunter auch das Wirtgestein) so wenig wie möglich beeinträchtigen, d. h. der Nutzen eines Messsystems und dessen Einfluss auf die Langzeitsicherheit müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die Überwachungsprogramme und die Ergebnisse daraus werden daher periodisch auf ihre Eignung geprüft (ENSI-G03). Aufgrund des frühzeitigen Beginns der Überwachung hat die Nagra bereits un-