Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

4.7.2.3 Kostenberechnung einer allfälligen Rückholung

Die FDP Schweiz, die Arbeitsgruppe Christen und Energie, AVES AG, AVES BE, AVES Pfannenstil, AVES TG, AVES ZG, economiesuisse, EFNWCH, das Energieforum Schweiz, FME, FFE, SGV sowie swissnuclear können die Empfehlung des BFE, wonach die Nagra einen Bericht erstellt der aufzeigt, welche Kosten eine allfälligen Rückholung der radioaktiven Abfälle aus einem Tiefenlager während der Beobachtungsphase bzw. nach dem Verschluss verursachen würde, nicht unterstützen.

Begründet wird dies damit, dass gemäss Art. 31 Abs. 2 KEG die Entsorgungspflicht erfüllt sei, wenn die Abfälle in ein geologisches Tiefenlager verbracht worden sind und die finanziellen Mittel für die Beobachtungsphase und den Verschluss sichergestellt sind. Ein detaillierter Bericht über die Kosten der Rückholung führe unweigerlich zu neuen nicht zu rechtfertigenden Begehrlichkeiten. Einige Stellungnehmenden stellen zudem fest, dass es bei einer allfälligen Rückholung unklar ist, ob die Kosten für eine erneute Zwischenlagerung oder für den Bau eines weiteren Tiefenlagers eingerechnet werden müssen. Ebenfalls wird festgehalten, dass solche Forderungen zur Verunsicherung der Bevölkerung missbraucht werden könnten und nur zur Verwirrung von Politik und Öffentlichkeit beitragen würden, und dass die Zahlen einer allfälligen Rückholung in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage von Nationalrat Fehr am 3. November 2010 vom Bundesrat schon einmal abgeschätzt wurden. Dies sollte für die Kommunikation in der Öffentlichkeit genügen.

Der Kanton BS, die Gemeinde Buchs, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Klar! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz begrüssen die Empfehlung des BFE, wonach die Kosten für die Rückholung Bestandteil der Kostenberechnung sein sollten. Greenpeace findet es falsch, dass sich die Nagra ausschliesslich an die heute vermeintlich bestmögliche Variante bei der Realisierung eines geologischen Lagers klammere. Die «What if» -Ansätze im Entsorgungsprogramm tangieren nur technische Aspekte. Greenpeace unterstützt die Forderung, wenigstens die Kosten der Rückholung der Abfälle nach Verschluss zu konzeptualisieren und zu berechnen, und fordert weitere Szenarien, welche zusätzliche Kosten und Aufwände für künftige Generationen verursachen können.

Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, NoE, LoTi, SES und WWF Schweiz begrüssen, dass die Rückholung ein Bestandteil der Kostenstudie sein soll. Die Stadt Schaffhausen ist der Meinung, die Kosten der Lagerüberwachung und einer Rückholung im Katastrophenfall seien vollumfänglich auf die heutigen Bezüger von Atomstrom umzulegen und sämtliche Kosten transparent auszuweisen. Die IGLK wirft die Frage nach der Finanzierung der Rückholbarkeit über einen Zeitraum von mehreren Zehntausend Jahren auf.

Würdigung

KEG und KEV verlangen Massnahmen für eine Rückholung der Abfälle ohne grossen Aufwand bis zum Verschluss des Tiefenlagers. Dabei bleibt die Rückholung eine Option, die zwar möglich sein muss, aber nicht Ziel der geologischen Tiefenlagerung ist. Eine Rückholung der Abfälle nach Verschluss der Tiefenlager sieht das KEG explizit nicht vor, weil die Tiefenlager erst verschlossen werden dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch die passiven Barrieren sichergestellt ist. Aus diesem Grund muss eine allfällige Rückholung von Abfällen nicht vorfinanziert werden. Bis ein Tiefenlager in Betrieb geht, verstreichen Jahrzehnte. Der Verschluss der Lager wird frühestens im nächsten Jahrhundert erfolgen. Eine Kostenschätzung zum heutigen Zeitpunkt wäre mit erheblichen Ungenauigkeiten behaftet. Gemäss Art. 65 KEV sind jedoch vor Inbetriebnahme des Tiefenlagers die sicherheitsrelevanten Techniken zu erproben und deren Funktionstüchtigkeit nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere das Einbringen und Entfernen des Verfüllmaterials sowie die Technik zur Rückholung von Abfallgebinden. Basierend auf diesen Kenntnissen soll die Nagra deshalb erst zusammen mit dem Baugesuch für ein geologisches Tiefenlager einen Bericht mit einer Schätzung der Rückholungskosten der Abfälle aus einem SMA- und HAA- bzw. einem Kombilager während der Beobachtungsphase und bzw. nach dem Verschluss inkl. anschliessender Verbringung in ein Zwischenlager einreichen.