Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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freiwillig am Emissionshandelssystem (EHS) teilnehmen. Als dritte Option können Betreiber von WKK-Anlagen gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung (Festlegung eines verpflichtenden Emissionsziels) eingehen.

Kosten und Finanzierung

Die Mehrkosten der WKK-Vergütung sind von noch nicht festgelegten Parametern abhängig und deshalb noch nicht bezifferbar. Sie dürfen jährlich höchstens ein Drittel der Förderkosten für die erneuerbaren Energien ausmachen. Die durch die WKK-Vergütung verursachten Mehrkosten werden von allen Netzbetreibern getragen, jeweils proportional zum Energieabsatz an die Endverbraucher. Dafür wird ein Ausgleichsmechanismus geschaffen, welcher von der für den Vollzug des Einspeisevergütungssystems zuständigen Vollzugsstelle betrieben wird.

Gaskombikraftwerke (GuD)

Ausgangslage

Künftig wird die Stromnachfrage mit einem Mix aus Wasserkraft, neuen erneuerbaren Energien, WKK-Anlagen, Gaskombikraftwerken sowie Stromimporten abgedeckt werden. Dabei soll der Einsatz fossiler Technologien die CO2-Reduktionsziele des Bundes nicht gefährden. Der Bundesrat hält auch mit der Energiestrategie 2050 an seinen klimapolitischen Zielen fest. Die Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke sind gemäss CO2-Gesetz verpflichtet, die verursachten CO2-Emissionen vollständig zu kompensieren. Das Parlament hat am 23. Dezember 2011 entschieden, dass die Kraftwerksbetreiber bis zu 50 Prozent der verursachten Emissionen durch den Zukauf ausländischer Zertifikate kompensieren dürfen. Für die restlichen 50 Prozent müssen die Betreiber im Inland entsprechende Kompensationsmassnahmen umsetzen. Da die fossil-thermischen Kraftwerke bisher nicht in das Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden sind, dürfen keine Emissionsrechte aus dem EHS zur Erfüllung der Kompensationspflicht zugekauft werden.

Zielsetzung

Zur Gewährleistung der Netzstabilität und eines hohen Eigenversorgungsgrades der Schweiz sind Gaskombikraftwerke (GuD) Bestandteil der Energiestrategie 2050. Dies berücksichtigt, dass das Zusammenspiel zwischen Bandenergie, Spitzenenergie sowie Regel- und Ausgleichsenergie neu gestaltet werden muss. Eine begrenzte Anzahl von GuD soll das ganze Jahr hindurch Strom liefern – insbesondere auch Regel- und Ausgleichsenergie – und zur Netzstabilität beitragen. Dezentrale WKK-Anlagen helfen, die im Winterhalbjahr reduzierte Stromproduktion aus Photovoltaik und Wasserkraft zu kompensieren. Dazu kommen Stromimporte, die für den temporären Ausgleich weiterhin nötig sein werden.

Mit den vorliegenden Massnahmen innerhalb der Energiestrategie 2050 dürfte bis im Jahr 2020 ein Gaskombikraftwerk notwendig werden. Der weitere Bedarf an GuD hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Wirtschaft und des Stromverbrauchs, der Akzeptanz in der Gesellschaft sowie dem Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ab. Je nachdem müsste die Stromversorgung mit weiteren GuD und/oder zusätzlichen Importen sichergestellt werden.

Massnahmen

Zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für Gaskombikraftwerke strebt der Bundesrat einen Einbezug der GuD in das Emissionshandelssystem an. Er will die laufenden Verhandlungen weiterführen, um den Schweizer GuD-Betreibern vergleichbare Bedingungen wie ihren europäischen Konkurrenten zu gewährleisten. Durch den Einschluss der GuD in das mit der EU verknüpfte Emissionshandelssystem erhielten die Kraftwerke Zugang zum europäi-