Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Dieser Richtungsentscheid bedingt, dass das Schweizer Energiesystem bis 2050 etappenweise umgebaut werden muss. Die dafür notwendigen Massnahmen, welche das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats erarbeitet, werden innerhalb der Energiestrategie 2050 gebündelt.
Beim jetzt vorliegenden Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie handelt es sich um das erste von weiteren Paketen, die für den langfristigen und etappenweisen Umbau des Energiesystems bis im Jahr 2050 nötig sein werden. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen hauptsächlich jene Effizienzpotenziale genutzt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen bzw. absehbaren Technologien realisieren kann und für die keine tiefgreifende, internationale Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und mit Drittstaaten erforderlich ist. Dabei wird das nachhaltig nutzbare Potenzial der erneuerbaren Energien in der Schweiz weitgehend erschlossen.
1.2 Ablauf und Adressaten
Mit Beschluss vom 28. September 2012 ermächtigte der Bundesrat das UVEK, eine Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 (Energiestrategie 2050) durchzuführen. Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltete das erste von weiteren Massnahmenpaketen zur Umsetzung der Energiestrategie. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Januar 2013. Aufgrund der Komplexität wurde der Vernehmlassungsvorlage ein Fragebogen mit 31 Fragen beigelegt. Ziel des Fragebogens war es, wichtige Punkte hervorzuheben und den Vernehmlassungsteilnehmenden eine Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Vorlage zu geben. Die insgesamt 459 eingegangenen Stellungnahmen wurden unabhängig von der Verwendung des Fragebogens systematisch ausgewertet. Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahme zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu
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erheben.
Insgesamt sind 223 Akteurinnen und Akteure aus dem Energiebereich eingeladen worden, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Zu den Adressaten zählten u.a. die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft, Landschaft- und Umweltschutzorganisationen sowie Konsumentenorganisationen.
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.