Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte Einmalige Investitionshilfen für Photovoltaikanlagen: Die Förderung mittels einmaliger Investitionshilfen anstatt einer Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen wird von rund zwei Dritteln der Stellungnehmenden begrüsst, unter der Auflage einfacher und klarer Bedingungen. Die Variante mit einmaligen Investitionshilfen wurden gegenüber der Variante des sogenannten „Net Metering“ deutlich bevorzugt. Verschiedentlich wurden höhere Grenzen (bis 30kW) oder (für bestimmte Leistungsbereiche) eine Wahlmöglichkeit gefordert. Der vorgesehene Abbau der Wartelisten mit den einmaligen Investitionshilfen wurde ebenfalls mehrheitlich begrüsst.
Ausschluss diverserer Technologien aus der KEV: Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden, mitunter eine Mehrheit der Kantone, ist für die Beibehaltung der Infrastrukturanlagen in der KEV. Wobei sich die Stellungnehmenden vor allem auf KVA und ARA beziehen.
Eigenverbrauchsregelung: Die vorgesehene explizite Eigenverbrauchsregelung wurde grösstenteils begrüsst, unter der Voraussetzung, dass die Netzkosten gedeckt bleiben.
KEV Vollzug: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich skeptisch gegenüber der Absicht, die neuen Aufgaben einer eigenständigen Tochtergesellschaft bei der nationalen Netzgesellschaft zu übertragen. Hauptbedenken liegen in der Verfügungskompetenz, welche die nationale Netzgesellschaft bei einer Vollzugsauslagerung in eine Tochtergesellschaft erhalten würde. Tendenziell wird eine von der nationalen Netzgesellschaft komplett unabhängige Stelle gewünscht sowie ein effizienter und kostengünstiger Vollzug gefordert.
KEV Allgemein: Von zahlreichen Seiten wurde angeregt, die KEV marktorientiert weiterzuentwickeln und die Wertigkeit des Stroms bei der Vergütung zu berücksichtigen. Entsprechende Anreize seien zwingend und nicht nur optional auszugestalten. Entsprechend gingen auch die Meinungen zur Ausgestaltung der Vergütungsätze weit auseinander (Verbleib beim heutigen System; Wechsel zur Einmalvergütung, zu Direktvermarkungs- oder Auktionsmodellen).
Gemeinsame Planung für den Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich für die Einführung einer gemeinsamen Planung von Bund und Kantonen sowie eines gesamtschweizerischen Ausbaupotenzialplans für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Die Kantone sind mehrheitlich gegen die Massnahme. Viele Vernehmlassungsteilnehmende verlangen ausserdem, dass die Planung nicht nur die Nutz- sondern zwingend auch Schutzinteressen zu berücksichtigen habe.
Festlegung der Nutzgebiete im Richtplan: Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden sprechen sich für eine Verpflichtung der Kantone aus, geeignete Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festzulegen und im Nutzungsplan zu konkretisieren. Elektrizitätswirtschaft, Wirtschaftsdachverbänden und energiepolitische und technische Organisationen sind deutlich für diese Massnahme. Die Kantone sind geteilter Meinung, äussern aber verschiedentlich die Ansicht, dass die bestehenden Instrumente im RPG genügen und allfällige zusätzliche Bestimmungen ins RPG gehören. Umweltbände und Landschaftsschutzorganisationen lehnen die Massnahme deutlich ab.
Verankerung des nationalen Interesses für erneuerbare Energien: Die Statuierung eines nationalen Interesses für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ab einer bestimmten Grösse wird insgesamt deutlich begrüsst, von den Umwelt- und Fischereiverbänden und Landschaftsschutzorganisationen aber klar abgelehnt. Viele Teilnehmende befürworten ein nationales Interesse nur dann, wenn es ausschliesslich grosse Anlagen umfasst und wenn die Interessen des Natur- und des Heimatschutzes einen gleichwertigen Schutz geniessen. Strom- und Wirtschaftsverbände wünschen ein nationales Interesse auch für Erneuerungen und Erweiterungen.
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren: Die Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren und entsprechende Ordnungsfristen werden von den Wirtschaftsverbänden und Energieversorgungsunternehmen begrüsst. Die KdK und die RKGK sind eher kritisch und wünschen etwas vage einen Abbau von Doppelspurigkeiten und grundsätzlich mehr Kompetenzen für die Kantone.