Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte Förderung der Wärme-Kraft-Koppelung: Breit und deutlich abgelehnt wurde die vorgeschlagene Einführung eines Vergütungssystems für fossil betriebene Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-
Anlagen); ebenso die ursprünglich in diesem Zusammenhang angedachte Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe, sofern für die Anlage im Fördermodell eine Pflicht zur Kompensation sämtlicher verursachter Emissionen eingegangen wird.
Beschleunigung der Rechtsmittelverfahren: Eine breite Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt die vorgeschlagene Regelung zur Verfahrensbeschleunigung auf dem Gebiet des Elektrizitätsrechts und eine Einschränkung des Zugangs ans Bundesgericht auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Förderung intelligenter Messsysteme: Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die vorgeschlagene Regelung zur Einführung und Kostentragung von intelligenten Messgeräten aus.
2.2 Grundsätzliche Bemerkungen zur Energiestrategie 2050 und zur Etappierung
Die Energiestrategie 2050 als Ganzes, das etappiertes Vorgehen oder die Verknüpfung des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 werden je nach Absender der Vernehmlassungsteilnehmenden unterschiedlich eingeschätzt.
Der Stellungnahme der KdK zufolge wird die Energiestrategie in den Grundsätzen von den Kantonen mitgetragen. Sie deckt sich mit Leitlinien der EnDK vom 4. Mai 2012, die von den Kantonen insgesamt unterstützt werden. Gefordert wird, dass auf die Steuerung über marktwirtschaftlich orientierte Instrumente hingearbeitet wird. Beantragt wird auch, dass bereits in der ersten Phase klare Schritte in Richtung einer strategieorientierten Energiepolitik gemacht werden. Dabei sollen aber die energiepolitischen Entwicklungen in der EU bei der Beurteilung der Versorgungssicherheit berücksichtigt werden. Auch die in der RKGK zusammengeschlossenen Gebirgskantone unterstützen die Energiestrategie 2050 grundsätzlich. Sie seien grundsätzlich bereit, bei einer Neuausrichtung der Energiepolitik aktiv mitzuwirken und Verantwortung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu übernehmen. Dafür müssen sie aber in die Lage versetzt werden, die Neuausrichtung schlüssig beurteilen zu können. Genau dies wird aber bei der Vernehmlassungsvorlage bemängelt. Viele Stellungnahmen betrachten eine autonome Schweizer Energiepolitik ohne angemessene rechtliche und technische Einbettung in das europäische Umfeld als unrealistisch. Für eine gesamtheitliche Analyse gehört auch eine Beurteilung der zukünftigen Rahmenbedingungen für den Stromhandel und die Integration in den EU-
Strombinnenmarkt (mit oder ohne Abkommen). Vereinzelt wird auch auf einen ungehinderten Zugang zum Gasmarkt und ein Anschluss an dasEmissionshandelssystem der EU gefordert (Swissmem, Stahl Gerlafingen). Bei der Betrachtung der einzelnen Stellungnahmen zeigt sich, dass eine Mehrheit der Kantone den oben erwähnten Aspekten grundsätzlich positiv gegenüber steht. AG sieht die Notwendigkeit einer Neuformulierung der Energiestrategie und unterstützt ein rasches, etappiertes Vorgehen. Er fordert allerdings, dass die Ziele verbindlicher werden und sich die Strategie bis auf den Zeitraum 2035 konzentrieren soll. Zudem wünscht er, dass die Instrumente, Teilziele und Massnahmen besser aufeinander abgestimmt werden sollen. Er beantragt deshalb, dass die Vernetzung der Massnahmen und die gegenseitige Beeinflussung ihrer Wirkung mit allen Konsequenzen aufgezeigt werden. AI bezeichnet die Energiestrategie 2050 als Paradigmenwechsel, da die zusätzliche Nachfrage künftig durch Einsparungen und nicht durch ein zusätzliches Angebot befriedigt werden soll. Er betrachtet die Strategie als Ganzes als Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er gewissen Massnahmen skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Der Kanton unterstützt das etappierte Vorgehen nicht zuletzt auch deshalb, weil allfällige Korrekturen an den Massnahmen vorgenommen werden können. BE unterstützt die Energiestrategie 2050 und weist auf die gemeinsamen Ziele der bernischen und der nati-