Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte

1.3 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

In der Vernehmlassungsfrist sind insgesamt 459 Stellungnahmen eingegangen. Von den 223 Eingeladenen haben 78 keine Stellungnahme abgegeben. 314 Personen haben ohne direkte Einladung an der Vernehmlassung teilgenommen.

Teilnehmende nach Gruppen Eingegangene Stellungnahmen Kantone25

Politische Parteien16

Kommissionen und Konferenzen11

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete3

Elektrizitätswirtschaft63

Dachverbände der Wirtschaft63

Energiepolitische und technische Organisationen111

Konsumentenorganisationen3

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen32

Weitere Vernehmlassungsteilnehmenden132

Total459

2. Ergebnisse der Vernehmlassung

2.1 Zusammenfassung

Die Energiestrategie insgesamt wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Unterstützung erfährt sie u.a. von einer deutlichen Mehrheit der im Bundesparlament vertretenen politischen Parteien, einer sehr grossen Mehrheit der Kantone, den Kantonskonferenzen, dem schweizerischen Gemeinde- und dem schweizerischen Städteverband, der schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, einer deutlichen Mehrheit der energiepolitischen und technischen Organisationen, den Umweltverbänden und den in Swisspower zusammengeschlossenen Stadtwerken. Ebenfalls für die Energiestrategie 2050 sind die Ingenieur- und Gewerbeverbände mitsamt bauenschweiz, Swiss Engineering, dem Schweizerischen Gewerbeverband, SIA und Suissetec sowie wissenschaftliche Institutionen wie die ETH Zürich, das PSI und die Akademien der Wissenschaften Schweiz. Abgelehnt wurde die Energiestrategie 2050 u.a. von der FDP und SVP sowie von einer Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, darunter von der Economiesuisse, von Swissmem, von den Autoverbänden, vom Hauseigentümerverband, vom VSE, von swisselectric und Electrosuisse. Ein vergleichbares Bild ergibt sich betreffend des etappierten Vorgehens und der Verknüpfung des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie mit dem ersten Massnahmenpaket.

Änderung des Kernenergiegesetzes mit Rahmenbewilligungsverbot: Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit dem vorgeschlagenen Verbot von Rahmenbewilligungsgesuchen für die Erstellung neuer Kernkraftwerke einverstanden. Gewisse Teilnehmende sehen darin aber ein Technologieverbot und lehnen es deswegen ab. Andere verlangen gesetzliche Fristen für die Stilllegung von KKW.

Ausbauziele im Energiegesetz: Die vorgeschlagenen Ausbauziele im Energiegesetz wurden entweder deutlich begrüsst oder tendenziell abgelehnt. Dabei ist die Wichtigkeit von Zielen als energiepolitische Richtgrössen mehrheitlich unbestritten. Die Höhe der Ziele wird aber teilweise als zu hoch oder aber auch als zu tief eingestuft. Die Meinungen zur Form (absolute vs. relative Werte) und zur Verortung der Ziele gingen auseinander. Der angestrebte Ausbau der (Gross-) Wasserkraft wird teilweise begrüsst, teilweise aber auch kritisch gesehen. Grundsätzlich spricht sich eine Mehrheit der Kantone sowie die KdK und RKGK für die Formulierung von Zielen für die Energiepolitik aus.