Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte auch den Nutzen hat (u.a. AefU, SVS, ffu, Greenpeace Stiftung Pusch, VCS, WWF), d.h. wenn Mindestanforderungen so definiert werden, dass eine Stromverbauchseinsparung möglich wird und wenn es sichergestellt wird, dass der Kunde von der Lastgangsteuerungsmöglichkeit auch finanziell profitiert. Obwohl er teure Bürokratiefolgen befürchtet, stimmt Aqua Nostra er der Regelung prinzipiell zu. Die Regelung wird ebenfalls im Grundsatz von Eco Swiss, Greine-Stiftung, Noé 21, NWA Aargau,
Verein Rettet den Schwyberg, SL und SVG unterstützt. Myclimate heisst die Massnahme gut, will aber nicht, dass diese technisch orientiert wird: Bei der Definition der Anforderungen solle dazu darauf geachtet werden, dass es auch tatsächlich zu einer Stromverbrauchseinsparung kommt und dass der Stromkunde dafür belohnt wird.
Die Konsumentenschutzorganisationen (ACSI, FRC, SKS) lehnen die Massnahme ab, weil sie das Energiesparpotenzial beim Endkunden als überschätzt erachten. Dazu lehnen sie die vorgeschlagene Finanzierung der Massnahme ab.
Eine Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagene Massnahme (u.a. Bezirk Küssnacht am Rigi, Coop, HSLU, HTCeramix SA, Lonza, Migros, Rud. SCHMID AG, SBB, Stahl Gerlafingen, Swisscom Energy Solutions). Bei den Privatpersonen ist die Regelung ebenfalls sehr umstritten. Die Akademien der Wissenschaften erachtet Intelligente Messsysteme allein als ungenügend und fordert einen gesetzlichen Rahmen, welcher die Regelung von Datenschutzfragen und die Definitionen von Normen zur Steuerung von Geräten (Smart Grid) regelt, um Schwankungen im Stromnetz aktiv ausgleichen zu können. Die Gemeinde Lausanne erwartet,
dass die Branche an der Normsetzung beteiligt wird. Gemäss der Datenschutzstelle des Kantons Zug sollte es genauer geprüft werden, ob der Bund die Kompetenz hat, die Einführung von smart meters vorzuschreiben und deren Kostentragung festzulegen. Der EPFL PV-LAB plädiert für weitere Forschung in dem Bereich. Die Stadt Zürich plädiert für eine Anpassung der Formulierung, dass in Analogie zum restlichen Zählerpark auch die Kapitalkosten anrechenbar sind, die höher liegen als die reinen Investitionskosten. Die Studierenden eines Masters of Advanced Studies in Umwelttechnik und -management an der Fachhochschule Nordwestschweiz fragen sich, warum aus Umweltsicht die Einführung von Smart Meters nicht bereits jetzt mit einer Frist im Gesetz festgehalten wurde. Einige Teilnehmende lehnen die Massnahme ab (u.a. CP, Öbu, ProVelo, SKF, Suncontract GmbH, unabhängige Expertengruppe). Das Öbu ist nicht einverstanden, dass die Kosten auf die Endkundinnen und - kunden überwälzt werden.
2.8.3 Finanzhilfen
Nicht einverstanden mit Art. 52 Abs. 3 sind vor allem die Kantone. Die Massnahme sieht vor, dass Massnahmen im Gebäudebereich nur in jenen Kantonen über Globalbeiträge unterstützt werden,
wenn das entsprechende kantonale Förderprogramm die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises mit Beratungsbericht als Voraussetzung vorsieht. Die Verknüpfung der Mitfinanzierung des Bundes an eine Bedingung entspricht nicht der Regelung in der Bundesverfassung (AG, SO, SZ, UR, KdK und Regierungskonferenz der Gebirgskantone).
Die Elektrizitätswirtschaft beanstandet hingegen Art. 53 Abs. 2 Satz 2. Ihrer Auffassung nach sollte dieser Satz gestrichen werden, da die Kriterien, die eine Ausnahme rechtfertigen sollten, zu wenig präzis formuliert seien und zu einer Ungleichbehandlung von Projekten oder zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Des Weiteren sei auch Art. 53 Abs. 4 präziser zu formulieren.
2.8.4 Vorbildfunktion Bund
Rund 30 Teilnehmende äussern sich zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Viele davon (u.a. AefU, Biomasse Schweiz ffu GPS, Myclimate, schweizerische Energiestiftung WWF) sind der Meinung, dass der Bund im Gebäudesektor ein besseres Vorbild sein könnte. Energo sieht ein allgemeines