Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte Solartechnik der HSR schlägt eine Anschubfinanzierung für Fernwärmenetze vor. Für Lonza und Stahl Gerlafingen sollten jene Anlagen gefördert werden, welche durch eine flexible Fahrweise einen Beitrag zur Netzstabilität leisten und deren Wärme optimal genutzt werden kann. Die Mahnwache vor dem ENSI in Brugg-Windisch plädiert für eine Verbindung der WKK-Förderung mit dem Gebäudeprogramm. Das Öbu schlägt eine Lenkungsabgabe auf Energie aus fossilen WKK vor. Wenn jedoch ein brancheninternes Förderinstrument für Biogas bestehen würde, könnte laut Öbu bei WKK mit Erdgas auf die Lenkungsabgabe verzichtet werden. Die SBB schlägt eine Liberalisierung des Gasmarktes sowie unterschiedliche Vergütungssätze für eingesetzte Brennstoffe vor. Die Stadt Zürich befürwortet eine Anschubfinanzierung für Verbundlösungen, welche in einer Übergangsphase mit fossiler WKK-Spitzendeckung betrieben werden. Trianel Suisse AG spricht sich für eine Förderung analog zur Photovoltaik, für die Anerkennung von WKK als Standardlösung im Rahmen der MuKEn unter Verzicht auf den aktuell vorgeschriebenen elektrischen Wirkungsgrad, für Investitionsbeiträge für WKK ausserhalb des vorgesehenen Vergütungssystems analog der geplanten Subvention von kleinen PV-Anlagen sowie für die Förderung von Fernwärmeverbünden mit erneuerbarer Energie aus.
2.8 Weitere Themen
2.8.1 Rechtsmittelverfahren
Eine breite Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt die vorgeschlagene Regelung zur Verfahrensbeschleunigung auf dem Gebiet des Elektrizitätsrechts, u.a. mit der Einschränkung des Zugangs ans Bundesgericht auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Die meisten Kantone, die SAB, der schweiz. Gemeindeverband und die RKGK begrüssen die Massnahme (AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, SO, TG, UR, VD, VS). BE möchte aber, dass für kleinere Bauten und Anlagen derselbe Massstab angewendet wird. UR will einen Abbau von unnötigen Doppelspurigkeiten. Für die RKGK sollen die ElCom und Vorinstanzen ihre Verfahren beschleunigen, einfachere Entscheidungskriterien anwenden und Verantwortung sowie Kompetenzen an die Netzbetreibenden delegieren. Die SAB erwartet dazu eine vermehrte Erdverlegung der Kabelnetze. Vier Kantone lehnen die vorgeschlagene Regelung ab (AR, NE, SG, TI ). AG erachtet die Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht als ein untaugliches Mittel, um die Verfahren wesentlich zu beschleunigen. TI findet die Zugangsbeschränkung zum Bundesgericht übertrieben. Die SSV unterstützt Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung, lehnt aber die Einschränkung des Zugangs zum Bundesgericht ab.
Mit Ausnahme der GPS unterstützen alle Parteien die vorgeschlagene Massnahme (BDP, CVP, EVP, FDP, glp, SP, SVP). Die GPS lehnt die auf den Netzausbau ausgerichteten Verfahrensbeschleunigungen ab, solange die Fragen rund um die grundsätzliche Ausrichtung der Netzentwicklung nicht geklärt seien. Die EVP schlägt vor, dass sich die Verfahrensbeschleunigung auf Projekte beschränkt, welche den Leitlinien zur Weiterentwicklung der Stromnetze folgen, wie sie in der Strategie Stromnetze festgelegt werden. Die glp stimmt mit Zurückhaltung zu: eine „faktische Abschaffung“ des Beschwerderechts wollen sie nicht. Die SP betont, dass Verfahrensbeschleunigungen nicht auf Kosten der angemessenen Mitsprache der Betroffenen umgesetzt werden sollen. Die BDP stimmt der Regelung zu, findet diese aber nicht ausreichend. Die übrigen Parteien sind geteilter Meinung. Während die CVP-Frauen und die SP des Kantons Zürich sich für die Massnahme aussprechen, lehnen die Umweltfreisinnigen SG und das Forum Meiringen sie ab.
Die grosse Mehrheit der Wirtschaftsverbände steht hinter einer Zugangsbeschränkung zum Bundesgericht (u.a. bauenschweiz, CCIG, CNCI, CVCI-VD, Economiesuisse, FKR, Handelskammer beider Basel, Holzbau, IHZ, Fachverband Infra, ISOLSUISSE, KGV, KVS, ProKlima, SVLT, Science Indust-