Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 56Fedlex · Ergebnisbericht

KLASSIFIZIE

Referenz/Akte ries, Schweiz. Gewerbeverband, SMGV, SMU, Suissetec, SVV, Swico, Swisscleantech, Swissmechanic, Swissmem, Task Force Wald+Holz+Energie, TVS, VBSA, Verbände des Ausbaugewerbes, VTS, Waldwirtschaft Schweiz, ZPK). Einige Verbände (u.a. Bauenschweiz, Fachverband Infra, Swissmem) finden, dass die Massnahme zu wenig weit geht. Swisscleantech verlangt, dass der Begriff „grundsätzliche Bedeutung“ definiert wird und dass die Verfahrensbeschleunigungen sich auf Projekte beschränken, die den Leitlinien zur Weiterentwicklung der Stromnetze folgen. Eine Minderheit lehnt die vorgeschlagene Regelung ab (u.a. ASTAG, GastroSuisse, HEV, SBV, SGB, Handel Schweiz) Der HEV sieht keinen Beschleunigungsbedarf für das Verfahren um das Stromnetz. VSIG Handel begrüsst prinzipiell eine Vereinfachung der Verfahren, lehnt aber eine Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht ab. Der SBV fordert dem Konzept der Lageklassenmethoden zu folgen. Der SGB lehnt die Regelung ab, solange grundlegend strategische Fragen zum Netzausbau nicht geklärt sind. Travail.Suisse nimmt nicht konkret Stellung.

Fast die ganze Elektrizitätswirtschaft spricht sich für die Regelung aus (u.a. AEW Energie AG, Arbon Energie AG, AVDEL, Axpo, BKW, DSV, EKT, EKZ, ESI, En Alpin, Energie Seeland, Energie Uetikon, Energieversorgung Blumenstein, Energieversorgung Büren, EVK, EW JAUN ENERGIE, EW Rothrist, EWK Herzogenbuchsee AG, EWZ, Genossenschaft Elektra Jegenstorf, Genossenschaft Elektra Birseck, IB Wohlen, IBI, IB-Murten, ibk, IWB, NetZulg, regioGrid, Renergia Zentralschweiz, SAK, SIG, Stucky SA, StWZ, Swisselectric, Swisspower, VAS, VSGS). Ein Teil der Branche möchte zudem, dass die Zugangsbeschränkung auch bei reinen Enteignungsverfahren angewendet wird (u.a. Axpo, CKW, ebs, EWN, Groupe E, VSE). Repower unterstützt die Massnahme, wenn die ElCom und Vorinstanzen ihre Verfahren beschleunigen und Verantwortung und Kompetenzen soweit möglich an die Netzbetreibenden delegieren. Eine Minderheit lehnt die Massnahme ab (u.a. Ingenieurbüro für solare Entwicklung, KKBV). Die Energiegenossenschaft Elgg lehnt die Massnahme ab, weil sie nicht möchte, dass eine Beschleunigung auf Kosten der Bürgerrechte erfolgt. Die sgsw unterstützen die Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung, lehnen die Zugangsbeschränkungen ans Bundesgericht dennoch ab. Swissgrid schlägt vor, dass der Zugang zum Bundesgericht eher auf Entscheide auf dem Gebiet des Elektrizitätsrechts betreffend die Plangenehmigung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen begrenzt wird.

Die meisten Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen stehen der Massnahme kritisch gegenüber (SVS, Greenpeace, Grimselverein, HSUB, Pro Natura, Verein Rettet den Schwyberg, SAC, SL, VCS, WWF). Sie fürchten u.a., dass der Rechtsschutz dadurch abgeschwächt wird. Die Greina-Stiftung findet das vorgeschlagene Plangenehmigungsverfahren für unterirdische Stromleitungen in Ordnung aber nicht für Hochspannungsleitungen. Dagegen wird die Regelung u.a. von Aqua Nostra, welcher für die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts plädiert, NWA Aargau und SVG unterstützt. Myclimate und die Stiftung Pusch verlangen, dass der Begriff „grundsätzliche Bedeutung“ definiert wird und dass die Verfahrensbeschleunigungen sich auf Projekte beschränken, die den Leitlinien zur Weiterentwicklung der Stromnetze folgen.

Die grosse Mehrheit der energiepolitischen und technischen Organisationen spricht sich prinzipiell für eine Einschränkung des Zugangs zum Bundesgericht aus (u.a. AEE, alle teilnehmenden AVES-Gruppen, Biomasse Schweiz, Cogito Foundation, Kettenreaktion, Ecologie libérale, FRE, Fondation Sécurité Energétique, GebäudeKlima, GGS, InfraWatt, IGEB, SIA, Swissolar, usic, VSMR, VSSM,

VSZ). GNI , GSGI, SVLW stimmen grundsätzlich zu, sehen allerdings einen Klärungsbedarf für den Begriff „grundsätzlich“. Die SVU weist darauf hin, dass die Beschleunigung des Verfahrens in sich auch Risiken bergen kann. V3E will, dass die Verfahrensbeschleunigungen auch für den Ausbau der Netze und auf den Ausbau von Gas- und Fernwärmenetzen erlassen werden sollen. Ein Minderheit lehnt die vorgeschlagene Regelung ab (u.a. AG 21 Wohlen, Electrosuisse SEV, Freie Landschaft,

S.A.F.E., schweiz. Fachverband für Wärmekraftkopplung, SES ). Freie Landschaft erachtet die Rege-