Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte lung als einen „Angriff“ auf die demokratischen Grundrechte. SAS findet das vorgeschlagene Plangenehmigungsverfahrung in Ordnung für unterirdische Stromleitung aber nicht für Hochspannungsleitungen.
Die Konsumentenschutzorganisationen (ACSI, FRC, SKS) begrüssen den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung, lehnen aber eine Einschränkung des Beschwerderechts ab.
Auch eine Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst prinzipiell die vorgeschlagene Verfahrensbewilligung auf dem Gebiet des Elektrizitätsrechts (u.a. CATEF, CP, Firewall8 Heating System Sàrl, die Gemeinden Pieterlen, Teufenthal, Villigen, Lonza, PSI, SBB, Stadt Zürich, Stahl Gerlafingen). Auch das Bundesgericht befürwortet die Einführung eines neuen Artikels 83 Buchstabe w BGG, schlägt allerdings eine abweichende Formulierung vor. Die Gemeinde Wiler stimmt zu, fordert jedoch, dass Netze auch umweltverträglich und landschaftsschützerisch sinnvoll ausgebaut werden müssen. Das PV-Lab der ETH Lausanne stimmt nur zu, wenn die Regelung ausschliesslich für unterirdische Stromleitung gilt, nicht aber für Hochspannungsleitungen. Die Gemeinde Lausanne möchte dazu, dass die Zugangsbeschränkung auch bei Enteignungsverfahren angewendet wird. Zu den Opponenten zählen u.a. die Gemeinden Avenches, Fétigny, Misery-Courtion, Montagny, Valeyres-sous-Ursin und Villarepos, welche befürchten, dass die Zugangsbeschränkung ans Bundesgericht zu Willkür führen könnte. Das Öbu und die Studierenden eines Masters of Advanced Studies in Umwelttechnik und -management an der Fachhochschule Nordwestschweiz erachten die Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren als zielführend, lehnen dagegen eine Einschränkung des Zugangs ans Bundesgericht ab. REAL findet, dass die Verlegung von Leitung in den Boden in sensiblen Landschaften zum Standard gemacht werden sollte. Die Regione Mesolcina ist der Ansicht, dass die Regelung negativ für die Demokratie ist. Die unabhängige Expertengruppe findet, dass die Regelung demokratische Grundrechte touchiert.
2.8.2 Förderung intelligenter Messsysteme
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die vorgeschlagene Regelung von intelligenten Messsystemen aus d.h. zur Regelung, wonach der Bundesrat die Einführung intelligenter Messsysteme vorsehen kann, wie auch zur in diesem Fall greifenden Regelung der Kostentragung.
Die Mehrheit der teilnehmenden Kantone sowie die SAB, der schweiz. Gemeindeverband und die SSV unterstützen prinzipiell die Massnahme (AI, AR, BE, FR, GE, JU, LU, NE, SG, SO, TG, TI, VD). Fünf Kantone (AG, BL, GR, UR, VS) sowie die RKGK nehmen keine Stellung. GL beantragt, diese Bestimmung zu überprüfen, weil er grosse Unsicherheiten im Zusammenhang mit Smart Grid sieht. AI findet die Massnahme notwendig, wenn man diese System aus Gründen der Energieverteilung und eines hochdynamischen Preissystems für notwendig hält. Der Kanton ist dagegen der Ansicht, dass es aus Energiespargründen für den einzelnen Kunden nie rentieren wird. Die SSV erwartet, dass die Bestimmung in Zusammenarbeit mit der Branche und mit Konsumentenorganisationen erarbeitet wird und dass eine Abstimmung mit dem Konzept „Strategie Stromnetze“ gewährleistet wird.
Fast alle Parteien heissen die Massnahme grundsätzlich gut (BDP, CVP, EVP, FDP, glp, SP). Die SVP lehnt die Regelung ab. Die BDP stimmt prinzipiell zu, ist aber der Meinung, dass die Regelung nicht technisch orientiert sein darf. Die EVP plädiert für eine Verpflichtung zur Einführung von intelligenten Messsystemen überall dort, wo Strom eingespeist wird, bzw. in jenen Netzzellen mit einem hohen Anteil an unregelmässig anfallender Energie. Für die SP soll das System so ausgestaltet werden, dass die Kundinnen und Kunden einen direkten Nutzen daraus ziehen können. Die CVP hält die Einführung solcher Systeme für eine gute Möglichkeit, um mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien netztechnisch zurechtzukommen. Bei den übrigen Parteien lehnen die Jungen Grünen und