Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/58: Umsetzung der Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer (Vereinfachung der Erneuerung der Anmeldung im Stimmregister) · 8 Seiten

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3.2 Vollzug

Diese Änderung der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer erweist sich als notwendig, um die den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern neu angebotene Möglichkeit der Anmeldungserneuerung zusätzlich zu den verschiedenen in der VPRAS aufgezählten Möglichkeiten zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage können die Kantone bzw. Gemeinden angemessene Verfahrensabläufe einrichten, um der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesänderung nachzukommen.

4 Inkrafttreten

Die Bundeskanzlei wird dem Bundesrat vorschlagen, dass die Änderungen des BPRAS und der VPRAS am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ab diesem Datum, in Übereinstimmung mit Art. 91 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, steht den Kantonen eine maximale Frist von 18 Monaten zur Umsetzung der Änderung des BPRAS vom 17. Juni 2011 und ggf. Anpassung der kantonalen Vollzugsbestimmungen zur Verfügung.