Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/58: Umsetzung der Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer (Vereinfachung der Erneuerung der Anmeldung im Stimmregister) · 8 Seiten
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1.3 Neue durch die Bundesversammlung angenommene Regelung
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat es indessen nicht für notwendig erachtet, eine Vernehmlassung der Kantone zu den formulierten Vorschlägen durchzuführen. Als Folge der Ratsdebatten hat diese parlamentarische Initiative zu der Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer geführt (vgl. http://www.admin.ch/ch/d/ff/2011/4839.pdf). Die Referendumsfrist bezüglich dieser Gesetzesänderung, die eine zusätzliche Vereinfachung der Erneuerung der Anmeldung im Stimmregister bezweckt, ist am 6. Oktober 2011 unbenutzt abgelaufen. Die Gesetzesänderung hat folgenden Wortlaut:
Art. 5a Abs. 3 und 4
3 Einer Erneuerung der Anmeldung gleichgestellt ist die Teilnahme an einer Abstimmung oder einer Wahl, sofern die Stimmabgabe nicht elektronisch erfolgt. Die Stimmgemeinde vermerkt, dass die stimmberechtigte Person mit Datum des Eintreffens ihrer Abstimmungsunterlagen ihre Anmeldung erneuert hat.
4Stimmberechtigte Auslandschweizer mit Zugang zu Vote électronique können ihre Anmeldung elektronisch erneuern. Geben sie gleichzeitig mit der Erneuerung ihre Stimme ab, so muss das Stimmgeheimnis gewahrt bleiben.
1.4 Neue vorgeschlagene Regelung
Das Inkrafttreten dieser Änderung des BPRAS muss durch den Bundesrat bestimmt werden. In diesem Zusammenhang wünscht die Bundeskanzlei dem Bundesrat parallel zur Gesetzesänderung einen Vorschlag zur Änderung der VPRAS zu unterbreiten. In der Tat erweisen sich diese Änderungen als notwendig, um in den Kantonen und Gemeinden die vom Parlament beschlossene vereinfachte Erneuerung einzuführen und anzuwenden. Zu diesem Zweck hat die Bundeskanzlei einen Änderungsentwurf der VPRAS ausgearbeitet und möchte mittels einer Anhörung den betroffenen kantonalen Stellen und interessierten Kreisen die Gelegenheit geben, auch zu den vorgeschlagenen Änderungen der VPRAS Stellung zu nehmen.