Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/58: Umsetzung der Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer (Vereinfachung der Erneuerung der Anmeldung im Stimmregister) · 8 Seiten
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2.4 Art. 8 Streichung aus dem Stimmregister
2.41 Art. 8 lit. c
Formelle Änderung, die berücksichtigt, dass die Möglichkeiten der Anmeldungserneuerung fortan in Art. 5 zusammengefasst sind.
2.5 Art. 16 Referendum und Volksinitiativen
2.51 Art. 16, al. 3
Die Bundeskanzlei schlägt die Aufhebung der Verpflichtung der Stimmgemeinden vor, die Stimmrechtsbescheinigung bei Unterzeichnung einer Initiative oder eines Referendums durch einen Auslandschweizer als ein Mittel zur Anmeldungserneuerung betrachten zu müssen. Diese Möglichkeit wurde in der Praxis durch die Gemeinden kaum angewendet, da sie sich als zu schwierig umsetzbar und kontrollierbar erwiesen hat.
2.6 Art. 18 Abs. 2 Vollzug
Rein formell ist diese Änderung aufgrund der Verschiebung des aktuellen Art. 5, der zu Art. 4 wird, nötig.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Die den Auslandschweizern angebotene Möglichkeit, ihre Anmeldung im Stimmregister bloss durch Teilnahme an einer Volksabstimmung oder eidg. Wahl zu erneuern, wird für die Kantone und Gemeinden eine zusätzliche Arbeitsbelastung bedeuten. Die Gemeinden sind angehalten, die Anmeldungserneuerung der Auslandschweizerin oder des Auslandschweizers im Stimmregister zu erwähnen. Das anzugebende Datum entspricht demjenigen, an dem sie die Stimmunterlagen des betreffenden Auslandschweizers erhalten haben. In der Praxis, wie dies bereits für die vorgedruckte Karte der Fall ist (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. c obenstehend), wird die Stimmgemeinde in ihrem Papierdossier oder elektronischen Register (wo bereits der Name und Adresse dieses Wählers erfasst sind) eintragen, dass die Person an einem eidg. Urnengang teilgenommen hat. Auf diese Weise hat diese Person ihre Anmeldung erneuert. Für die Kantone, die an Versuchen mit Vote électronique teilnehmen, wird die Aufgabe umso wichtiger sein, da das angewendete Verfahren das Stimmgeheimnis gewährleisten muss, insbesondere wenn die Anmeldungserneuerung und die Abstimmung gleichzeitig stattfinden.