Vorlage
Vernehmlassung 2012/70: Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
g. gegebenenfalls Funktionen der Person sowie Firma oder Name gemäss Handelsregister, Adresse und Unternehmens-Identifikationsnummer des Revisionsunternehmens:
1. dessen Inhaber oder Gesellschafter die Person ist,
2. in dessen oberstem Leitungs- oder Verwaltungsorgan oder in dessen Geschäftsführungsorgan die Person Einsitz nimmt,
3. bei dem die Person angestellt ist, oder
4. mit dem sie in ähnlicher Form verbunden ist;
Art. 20 Bst. c, fbis , fter, g und gbis
Der Eintrag von Revisionsunternehmen enthält folgende Angaben:
c. Adresse und Sitz sowie bei Zweigniederlassungen von Revisionsunternehmen mit Sitz im Ausland einen Hinweis auf den Hauptsitz;
fbis. Regelwerk, nach dem das interne System zur Qualitätssicherung betrieben wird, oder, wenn kein solches betrieben wird, einen entsprechenden Hinweis (Art. 49 Abs. 2);
fter. die Art der externen Qualitätssicherung oder, wenn keine solche betrieben wird, einen entsprechenden Hinweis;
g. Unternehmens-Identifikationsnummer, Adresse und Sitz sämtlicher im Handelsregister eingetragener Zweigniederlassungen in der Schweiz;
gbis. gegebenenfalls Hinweise zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Einträge, insbesondere bei Umstrukturierungen;
Art. 21 Abs. 2 und 3
2 Die spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden nehmen die Eintragung, Änderung und Löschung spezialgesetzlicher Zulassungen von Personen und Unternehmen direkt auf elektronischem Weg im Register der Aufsichtsbehörde vor. Die Aufsichtsbehörde regelt die Einzelheiten dieses Zugriffs in einer Verordnung.
3Aufgehoben
Art. 21a Übertragung der Zulassung
1 Zwei Unternehmen können bei der Aufsichtsbehörde die Übertragung der Zulassung eines Revisionsunternehmens auf ein anderes Revisionsunternehmen beantragen. Die Aufsichtsbehörde überträgt die Zulassung, wenn:
a. die Übertragung der Zulassung auf einer Übertragung der entsprechenden Geschäftstätigkeit beruht; und
b. das übernehmende Unternehmen die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt.
2 Die Zulassung einer natürlichen Person kann nicht übertragen werden.