Vorlage
Vernehmlassung 2012/70: Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) · 6 Seiten
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II
Die VOSTRA-Verordnung vom 29. September 20062 wird wie folgt geändert:
Art. 22 Bst. j
1 Folgende an VOSTRA nicht angeschlossene Behörden können die zur Erfüllung der nachstehend genannten Aufgaben nötigen Daten über Urteile als Auszug aus VOSTRA einholen:
j. die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde:
für die Erteilung oder den Entzug von Zulassungen von Revisoren und Revisionsexperten sowie die Verhängung von Massnahmen gegenüber natürlichen Personen, die für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen tätig sind.
Ersatz eines Ausdrucks
In Anhang 2 wird der Ausdruck «Bundessicherheitsdienst (BSD)» durch den Ausdruck «Bundessicherheitsdienst (BSD) und Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)» ersetzt.
III
Diese Änderung tritt am 1. November 2012 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2 SR 331