Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/72: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) · 48 Seiten

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proportionale Aufteilung gemäss Reineinkommen der Eltern, Zuordnung nach der Höhe des Einkommens der Ehegatten etc.).

• Es stellt sich die Frage der Übertragbarkeit der nicht konsumierten Abzüge von

einem Ehegatten auf den anderen. Bei einer Nichtübertragbarkeit würden insbesondere Einverdienerehepaare gegenüber Zweiverdienerehepaaren benachteiligt werden. Die daraus resultierenden Wechselwirkungen stellen im System einer getrennten Veranlagung jedoch an sich einen Fremdkörper dar.

• Auf Grund der statistischen Angaben aus den Kantonen, die im Rahmen der

Studie zu einer Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen erhoben wurden31, wäre gesamtschweizerisch mit ca. 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen und somit bezüglich der Ehepaare mit insgesamt ca. 3,4 Mio. Steuererklärungen zu rechnen. Dieser massive Anstieg von Steuerdossiers würde den Steuerverwaltungen vor allem deshalb erhebliche Mehraufwendungen bringen, weil die zwei Steuererklärungen eines Ehepaares verknüpft und koordiniert zu behandeln wären. Insgesamt geht die Mehrheit der Kantone bei der Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung von einem administrativen und personellen Mehraufwand zwischen 30 – 50 % gegenüber einer Zusammenveranlagung aus.

• Bei einer Individualbesteuerung müssen indessen nicht zwingend pro Ehepaar

zwei Steuererklärungen eingereicht werden. Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, alle Einkünfte und Vermögenswerte der Ehegatten in einer gemeinsamen Steuererklärung zu deklarieren, vorausgesetzt die Steuerfaktoren des einen Ehegatten können innerhalb der Steuererklärung getrennt von denjenigen des anderen Gatten aufgelistet werden. Dadurch würde zumindest wieder auf der verfahrensrechtlichen Seite eine Annäherung an die Zusammenveranlagung erfolgen. Vom Ziel einer individuellen, eigenständigen Veranlagung jedes Ehegatten würde damit wieder abgewichen. Der administrative Aufwand wäre immer noch höher als bei einer Addition der Steuerfaktoren.

• Da bei der Individualbesteuerung die Partner einer Zweiverdienerehe getrennt

besteuert werden, unterliegt die elastischer32 reagierende zweitverdienende Person einer vergleichsweise tiefen Grenzsteuerbelastung. Dabei wird dieser Effekt noch verstärkt, weil diese Person häufig nur teilzeiterwerbend ist und häufig zu einem geringeren Lohnsatz arbeitet als die erstverdienende Person, so dass ihr Einkommen unterdurchschnittlich ausfällt und deshalb steuerlich auch nur niedrig belastet ist. Im Hinblick auf die Vermeidung des Abhalteeffekts schneidet die Individualbesteuerung deshalb besonders gut ab.

31 Studie der Arbeitsgruppe Individualbesteuerung zu einer Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen, Bern, 2004, S. 105 ff.

32 Eine Elastizität gibt Antwort auf die Frage, um welchen Prozentsatz sich die Variable X (z.B. das Arbeitsangebot) verändert, wenn der Wert der Variablen Y (z.B. der Nettolohn nach Steuern) um 1% zunimmt. Typischerweise reagieren verheiratete Frauen auf die (steuerlich bedingte) Veränderung stärker, d.h. elastischer, als andere Personen. Sie bieten daher bei einer Einkommenssteuersenkung um einen bestimmten Prozentsatz überdurchschnittlich viel zusätzliche Arbeit an bzw. schränken ihre Erwerbstätigkeit aufgrund einer Steuererhöhung überdurchschnittlich stark ein.